Drucksache - DS/2119/VI
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Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht die gesetzlichen Vorgaben gemäß § 45 StVO zu erfüllen und noch im Jahre 2011 eine Verkehrsschau einzuleiten. Im Rahmen der Verkehrsschau soll überprüft werden, ob alle Verkehrsschilder im Bezirk Lichtenberg erforderlich bzw. mittlerweile überflüssig sind. Überflüssige Verkehrszeichen sind zeitnah zu entfernen.
Begründung: Das Gesetz sieht vor, dass Verkehrsschauen alle zwei Jahre, für Straßen mit übergeordneter Bedeutung jedes Jahr, durchgeführt werden müssen. Sinn und Zweck der Verkehrsschauen ist eine regelmäßige Überprüfung über den Zustand der Verkehrseinrichtungen – so können in diesem Zusammenhang u. a. überflüssige oder ungültige Verkehrszeichen erkannt und entfernt werden.
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