Drucksache - DS/2034/VI
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Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Der Beschluss der BVV verfolgt das gleiche Ziel wie das Bezirksamt auch, nämlich die Förderung des Radverkehrs weiter voranzubringen. Dabei sollen Rad fahrende Verkehrsteilnehmer die Rahmenbedingungen erhalten, die für eine komfortable Nutzung des Rades geboten sind. Dazu gehören neben ausreichenden und in der Qualität brauchbaren Radwegen auch entsprechende Abstellanlagen. Für den öffentlichen Raum wurden in den letzten Jahren die Bedingungen sichtbar verbessert.
Im privaten Raum hat die Verwaltung zur Durchsetzung von Forderungen einzig die gesetzlichen Grundlagen inklusive der Ausführungsbestimmungen. Da der Beschluss die Erhöhung der üblichen Standards vorsieht, wird künftig seitens des Bau- und Wohnungsaufsichtsamtes bei der Einreichung von Bauplanungen bzw. beim Antrag auf Baugenehmigungen darauf hingearbeitet, dass in Lichtenberg auf freiwilliger Basis die Standards für Fahrradabstellanlagen verbessert werden sollen.
Die Entscheidung, ob dem gefolgt wird, hängt im Einzelfall vom Bauherren oder Vorhabenträger ab.
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