Drucksache - DS/2028/VI
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Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Mit Schreiben vom 19.04.2011 hat die Verkehrslenkung Berlin als zuständige Zentrale Straßenverkehrsbehörde hierzu wie folgt geantwortet:
„Lichtzeichenanlagen an Regelungspunkten mit Straßenbahnverkehr werden generell durchgehend in Betrieb gehalten. Die Sicherheit an Kreuzungen von Schienen- und Straßenverkehr ist weitestgehend zu gewährleisten und Unfälle, die an solchen Stellen häufig schwerwiegend sind, sollen verhindert werden.
Die benannten Lichtzeichenanlagen schalten nur auf konkrete Anforderung für Verkehre quer zur Hauptrichtung. Solange keine Fahrzeuge oder Fußgänger aufkommen, die eine Anforderung auslösen, hat die Hauptrichtung durchgehend „Grün“. Lediglich in der Möllendorffstraße schaltet die Anlage an der Einmündung Am Containerbahnhof zyklisch, um den Zufluss in Richtung Frankfurter Allee zu dosieren und dadurch den relativ kurzen Streckenabschnitt nicht zu überstauen. Insofern wird an keiner der Anlagen der Hauptverkehr unnötig angehalten.
Ein Abschalten aus den gewünschten Gründen ist daher nicht erforderlich und aus Sicherheitsgründen auch nicht angezeigt. Die Lichtzeichenanlagen bleiben Sonn- und Feiertags in Betrieb.
Die Verkaufseinrichtungen haben gelegentlich auch sonntags geöffnet. Ein Einschalten von Lichtzeichenanlagen nur zu bestimmten, für den Einzelfall festzulegenden Tagen ist umständlich und aufwendig. Auch deswegen ist ein Abschalten hier nicht zweckmäßig.
Straßenbahnverkehr an der Lichtzeichenanlage in der Landsberger Allee in Höhe der Schalkauer Straße erfolgt auf einem separaten Gleiskörper in Seitenlage. Kreuzungen mit Fahrzeugen gibt es nicht und das Fußgängeraufkommen ist zur Nachtzeit sehr gering, die Verkaufsräume von IKEA sind dann geschlossen. Daher wird diese Anlage täglich um 23:30 Uhr abgeschaltet.“
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