Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, Denkmale nach Maßgabe dieses Gesetzes zu schützen, zu erhalten, zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und den Denkmalgedanken und das Wissen über Denkmale zu verbreiten.
Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
Der Antrag für eine denkmalrechtliche Genehmigung ist erforderlich, wenn Sie an einem unter Schutz gestellten Denkmal bauliche Maßnahmen – hierzu zählen Modernisierungs-, Instandsetzungs-, Sanierungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen – durchführen möchten. Veränderungen am Erscheinungsbild eines Denkmals sind gleichfalls Maßnahmen, die genehmigungspflichtig sind.
Darüber hinaus bedarf die Beseitigung eines Denkmals, ob teilweise oder ganz, einer Genehmigung.
Des Weiteren können auch bauliche Maßnahmen in der unmittelbaren Umgebung eines Denkmals genehmigungspflichtig sein und einer Genehmigung bedürfen.
Es wird grundsätzlich empfohlen, vor der Erstellung und dem Einreichen der Antragsunterlagen Kontakt zu den Mitarbeiterinnen der Denkmalschutzbehörde Lichtenberg aufzunehmen und sich beraten zu lassen, welche Unterlagen für das Genehmigungsverfahren notwendig werden.
Prüffähige Unterlagen können sein:
- Anschreiben mit Adresse und Telefonnummer der Antragsteller,
- Lageplan,
- eine exakte Beschreibung der beabsichtigten Maßnahmen mit Material- und Farbangaben, Bauzeichnungen (mind. M. 1:100) und ggf. Detailzeichnungen,
- Bestandspläne oder historische Pläne,
- ferner Fotos (heutiger Zustand, ggf. historische Aufnahmen),
- ggf. Voruntersuchung oder Befunduntersuchung eines Restaurators.
Denkmalrechtliche Genehmigung – Antrag (gebührenfrei)