Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union am 1. August 2022 verabschiedet.
Arbeitgeber müssen künftig Arbeitnehmer*innen über wesentliche Vertragsbedingungen zeitnah und schriftlich unterrichten, wie zum Beispiel über die Möglichkeit zur Anordnung von Überstunden, bestehende Schichtsysteme oder auch über die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage.
- Was muss der Arbeitgeber mir zu Beginn meines Arbeitsverhältnisses mitteilen?
- Was gilt bei Änderungen von den Vereinbarungen im Betrieb?
- Bis wann muss mir der Arbeitgeber was mitteilen?
- Was gilt für Arbeitnehmer*innen die im Ausland tätig sind?
- Gelten die neuen Regelungen für alle Arbeitnehmer*innen? Was ist mit Auszubildenden?
- Was passiert, wenn Arbeitgeber ihrer Nachweispflicht nicht nachkommen?
- Was gilt bei bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen?
- Was gilt bei Arbeit auf Abruf?
- Welche Neuerungen gibt es für befristet Beschäftigte?
- Was gibt es Neues für Leiharbeitnehmer*innen?
- Welche Änderungen gibt es bei Fortbildungen?
Auf diese Fragen gibt es hier Antworten.