Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat zum Ziel, Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung zu verhindern oder zu beseitigen. Diese Kategorien beschreiben Lebensrealitäten von Menschen als Diskriminierungserfahrungen. Sie stereotypisieren und bewerteten Menschen und führen zu ungleichen Chancen.
Die Landesantidiskriminierungsstelle informiert im Berliner Beratungswegweiser ##icon:pdf## zum Gesetz und den Beratungsstellen in Berlin, an die sich Menschen im Diskriminierungsfall wenden können. Gleichbehandlung ist Ihr gutes Recht!
Diskriminierung hat viele Gesichter – Gleichbehandlung ist Ihr gutes Recht!
Gegen Diskriminierung vorzugehen heißt zunächst, sie sichtbar zu machen.
Eine Kampange der Senatsverwaltung