Gewalt gegen Frauen

Körperliche, sexuelle und psychische Gewalt stellen laut WHO und UNICEF die häufigste Menschenrechtsverletzung an Frauen und Mädchen und das größte Gesundheitsrisiko für sie weltweit dar. In Deutschland stehen häusliche und sexuelle Gewalt, aber auch Zwangsprostitution, Zwangsverheiratung und (Cyber-)Stalking im Fokus.

Fachinformation „Digitale Gewalt in Partnerschaften“ ##icon:pdf##

Häusliche Gewalt ist in Europa und auch in Deutschland nach wie vor eine der häufigsten Formen von Gewalt gegen Frauen. Sie umfasst vielfältige Erscheinungsformen. Sie reichen von subtilen Formen der Gewaltausübung durch Verhaltensweisen, die Bedürfnisse und Befindlichkeiten der
Geschädigten/des Geschädigten ignorieren, über Demütigungen, Beleidigungen und Einschüchterungen, Bedrohung sowie psychischen, physischen und sexuellen Misshandlungen, Freiheitsberaubung bis hin zu Vergewaltigungen oder gar zu versuchten oder vollendeten Tötungen.
Allein in Deutschland stirbt jeden dritten Tag eine Frau durch ihren (Ex-)Partner.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Personen in Ehe, eingetragener Partnerschaft oder einfach nur so zusammenleben, welche sexuelle Orientierung vorliegt oder ob es sich um eine Gemeinschaft mehrerer Generationen handelt. Wichtig ist, dass es sich um eine die Beziehung handelt (die noch besteht, in Auflösung befindlich ist oder seit einiger Zeit aufgelöst ist). Der Ort des Geschehens kann dabei auch außerhalb der Wohnung liegen. Häusliche Gewalt wird in über 80% der Fälle von Männern ausgeübt. Bildung, Einkommen, Alter und Religionszugehörigkeit sind dabei bedeutungslos.
Gewalt gegen Frauen, in den eigenen vier Wänden durch den Ehemann, Partner oder Ex-Partner ist keine Privatsache! Darum sind wir alle aufgefordert hinzusehen und Unterstützung anzubieten.
Seit Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes 2002 ist „Häusliche Gewalt“ eine Straftat und wird von der Polizei und den Gerichten als solche verfolgt.

Sie finden auf dieser Seite die wichtigsten Notrufnummern und Hilfeadressen für akut von Gewalt betroffene Frauen und Kinder in Berlin.

Hilfetelefon 08000116016

Hilfetelefon

Das Hilfetelefon berät zu allen Formen von Gewalt gegen Frauen. Neben den betroffenen Frauen können sich auch Angehörige, Freunde und andere Menschen aus dem sozialen Umfeld sowie Fachkräfte an das Hilfetelefon wenden.
Auf der Internetseite können Frauen auch über eine gesicherte, anonyme und barrierefreie Online-Verbindung Kontakt zu den Beraterinnen aufnehmen.
Über die Website gibt es auch einen Zugang zu einer Gebärdensprachübersetzung. Ebenso besteht eine Sprachvermittlung in 17 Sprachen. Sie ist täglich 24 Stunden kostenlos erreichbar.

Logo BIG Hotline mit der Nummer 030 61103 00 - Bei häuslicher Gewalt - Hilfe für Frauen und ihre Kinder

BIG Hotline

BIG Hotline – Hilfe bei häuslicher Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder. Sie ist täglich von 8 – 23 Uhr – auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar.
Für das Angebot der Mobilen Intervention ist immer eine Mitarbeiterin einsatzbereit. Zwischen 23 – 8 Uhr stehen die Beraterinnen des Bundesweiten Hilfetelefons “Gewalt gegen Frauen” für allgemeine Beratung und Kontaktinformationen zu den Berliner Frauenhäusern zur Verfügung.

Die BIG Hotline wird von den Frauenhäusern und Zufluchtswohnungen des Landes Berlin über deren aktuelle Aufnahmekapazitäten informiert. Dadurch können die Anruferinnen gezielt an freie Plätze vermittelt werden. Darüber hinaus gibt es eine umfangreiche Adresskartei, um Frauen an weiterführende Angebote vermitteln zu können.

Logo - Nein heißt NEIN

nein hei§t NEIN. Das ist jetzt Gesetz.

Am 10. November 2016 sind folgende gesetzlichen Neuregelungen in Kraft getreten (§§ 177-179 StGB, §184i StGB):

Ein sexueller Übergriff ist dann strafbar, wenn er gegen den erkennbaren Willen einer Person ausgeführt wird. Es kommt nicht mehr darauf an, ob eine betroffene Person sich gegen den Übergriff gewehrt hat oder warum ihr dies nicht gelungen ist. Alle nicht-einverständlichen sexuellen Handlungen werden unter Strafe gestellt.

Außerdem wird mit der Reform auch die Ungleichbehandlung im Strafrahmen bei Betroffenen mit Behinderung abgeschafft, bisher war ein sexueller Übergriff gegen eine ‚widerstandsunfähige‘ Person mit geringerer Strafe belegt.

Ganz neu eingeführt wird der Straftatbestand der sexuellen Belästigung. Dadurch sind künftig auch Übergriffe strafbar, die bislang als nicht erheblich eingestuft waren.

Ein Videoclip der LARA Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt an Frauen

Quelle: Lokaler Server
Formate: video/mp4

Egal wie kurz der Rock, egal wie spät, egal wer und wann. Jede Frau hat das Recht "Nein" zu sagen! www.nein-heisst-nein-berlin.de

Häusliche Gewalt

Hilfe in Fällen von Gewalt an Frauen und häuslicher-innerfamiliärer Gewalt

Lautsprecher-Podcast - orange, - Stockbild

Audio Spots zum Thema „Häusliche Gewalt gegen Frauen”

Eine Kampagne der Berliner Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und BIG e.V. in Kooperation mit Studierenden der Design Akademie Berlin und radioeins vom rbb.

Der Erlkönig

Quelle: Lokaler Server
Formate: audio/mp3

Der Supermarkt

Quelle: Lokaler Server
Formate: audio/mp3

Die Mobilbox

Quelle: Lokaler Server
Formate: audio/mp3

Das Gedicht

Quelle: Lokaler Server
Formate: audio/mp3

Hörspot der BIG-AG Schutzmaßnahmen für Frauen mit Behinderungen

Quelle: Lokaler Server
Formate: audio/mp3