Eine Grabstätte wird für 20 Jahre erworben. Bei den verschiedenen Grabstättenarten gibt es unterschiedliche Besonderheiten, die zu beachten sind.
Erdreihengrabstätten
sind nur für jeweils eine Bestattung vorgesehen und werden von der Friedhofsverwaltung zugewiesen. Das Nutzungsrecht kann hieran nicht verlängert werden. Im Landschaftsfriedhof Gatow sind sie flach angelegt und seitlich durch Steinplatten begrenzt. Die Bepflanzung muss bei niedrig gehalten werden.
Erdwahlgrabstätten
können bereits zu Lebzeiten als Einzel-, Doppel-, Dreier- oder Vierergrabstätten erworben werden. Das Nutzungsrecht an diesen Grabstätten kann nach Ablauf der Ruhefrist von 20 Jahren für weitere 5, 10, 15 oder 20 Jahre verlängert werden, dabei hat der Nutzungsberechtigte den Fristablauf selbst zu überwachen. Zwar werden jährlich Aushänge an allen Eingängen und Meldeschilder angebracht, aber es erfolgt kein individuelles Anschreiben. Bei weiteren Beisetzungen muss die Ruhefrist von 20 Jahren auch für den zuletzt beigesetzten gegebenenfalls durch den Nachkauf gewährleistet werden.
Erdgemeinschaftsgrabstätten (anonyme Grabstätte)
Die Stellen sind nur für jeweils eine Bestattung bestimmt und werden von der Friedhofsverwaltung zugewiesen. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist ebenso wie die individuelle Gestaltung wie Grabmal oder Bepflanzung nicht möglich. Für die Ablage von Blumen sind Blumenablageplätze vorgesehen. Die Pflege erfolgt durch das Friedhofspersonal, wenn es sich nicht um eine Grabstätte mit liegendem Grabmal handelt.
Urnenwahlgrabstätten
können ebenfalls bereits zu Lebzeiten erworben werden. Sie sind ein Quadratmeter groß und für maximal vier Beisetzungen bestimmt. Auch an diesen Grabstätten kann nach Ablauf der Ruhefrist von 20 Jahren für weitere 5, 10, 15 oder 20 Jahre verlängert werden, wobei der Nutzungsberechtigte den Fristablauf selbst zu überwachen hat.
Urnenreihengrabstätten
sind nur für die Beisetzung von einer Urne vorgesehen. Die Stelle wird von der Friedhofsverwaltung zugewiesen und das Nutzungsrecht kann daran nicht verlängert werden.
Urnengemeinschaftsgrabstätten (anonyme Grabstätten)
Bei dieser Grabstättenart werden die Urnen in einer Rasenfläche beigesetzt, wobei die Stellen zugewiesen werden. Eine individuelle Gestaltung wie Grabmal oder Bepflanzung ist nicht und die Ablage von Blumen zu Beisetzungen, Gedenktagen usw. nur auf den vorgesehenen Blumenablageplatz möglich. Die Blumenablageplätze werden vom Friedhofspersonal nach Ermessen geordnet und gesäubert. Wenn zu Lebzeiten nicht eine Wahlgrabstätte sondern eine andere Grabstättenart oder Wünsche zur Gestaltung, Pflege unter anderem der Grabstätte festgelegt werden soll, können diese bei einer Bestattungsfirma in einem “Vorvertrag” niedergelegt werden.