Die Rentenversicherung in Deutschland hat eine mehr als 110-jährige Geschichte. Das Sechste Buch Sozialgesetzbuch ist die gesetzliche Grundlage für die Rentenversicherung in Deutschland.
Das Thema Rentenangelegenheiten gehört jedoch nicht zum Aufgabenbereich des Bezirksamtes. Dennoch gibt es in bezirklichen Einrichtungen Angebote wie die Rentenberatung durch die Versichertenberater/-älteste. Diese arbeiten ehrenamtlichen und beantworten Ihnen alle Fragen rund um die Rentenversicherung. Sie kümmern sich auch nach Feierabend um Ihre Anliegen, nehmen Ihre Anträge auf und lassen für Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger Ihren gegenwärtigen Rentenanspruch berechnen. Sie sind die Helfer in Ihrer unmittelbaren Nachbarschaft. Sie sind selbst Mitglieder der Rentenversicherung, kennen die Probleme der Versicherten ganz genau und werden für die Beantwortung aller Fragen von der Rentenversicherung regelmäßig geschult.