Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin (Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben) ist im Besitz von Fahrzeugen, welche in einer Bekanntmachung aufgelistet sind, die in diesem Amt öffentlich aushängt.
Die Fahrzeuge werden ohne gültige Kennzeichen und zum Teil nicht mehr fahrbereit versteigert. Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugpapiere sind in der Regel ebenfalls nicht vorhanden. Jedem Fahrzeug ist eine Positionsnummer zugeordnet. Die Fahrzeuge befinden sich auf dem Abstellplatz der folgenden Abstellfirma:
Firma: Gollnau GbR
Anschrift: 16348 Schönwalde, Hauptstr. 63 B
Telefon: 0172 7851908
Es ist beabsichtigt, die Fahrzeuge gemäß § 14 Abs. 4 Berliner Straßengesetz –BerlStrG- öffentlich zu versteigern.
Gemäß § 14 Abs. 4 BerlStrG werden die Empfangsberechtigten, das sind neben den Eigentümern alle diejenigen, die gegenüber dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin ein Recht zum Besitz an der Sache nachweisen oder die Herausgabe aufgrund eines dinglichen Rechts verlangen können, hiermit aufgefordert, innerhalb von 6 Wochen nach Aushang der Bekanntmachung im hiesigen Dienstgebäude, Haus 1, Aufgang 5, 4. Etage, ihre Rechte unter Angabe der Vorgangsnummer des in der Anlage aufgeführten Fahrzeuges beim
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben
RegOrd 21
Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin
Zimmer 1.4091, Telefon 030 90296 4740
anzumelden.
Personen, die ihre Rechte bei der o.g. Dienststelle nachweisen, können die Fahrzeuge gegen Zahlung der entstandenen Gebühren und Kosten in Empfang nehmen.
Falls die Rechte innerhalb der bezeichneten Frist nicht angemeldet werden und die Fahrzeuge trotz Fristsetzung nicht abgeholt werden, werden die Fahrzeuge
im Internet unter www.zoll-auktion.de öffentlich gemäß den dortigen Versteigerungsbedingungen versteigert.
Die Fahrzeuge können jeweils Dienstag von 9.00 bis 14.00 Uhr und Donnerstag von 13:00 bis 17:00 Uhr bis zum Zuschlagstermin
auf dem Abstellplatz der o. a. Firma besichtigt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Betreten der Abstellplätze auf eigene Gefahr geschieht und für etwaige Personen- oder Sachschäden keine Haftung übernommen wird.
Eine Öffnung der Fahrzeuge ist nicht gestattet.
Link zu den aktuellen Auktionen des Amtes für regionalisierte Ordnungsaufgaben