Erklärung zum SEPA-Lastschriftverfahren

Was ist SEPA?

SEPA (Single Euro Payments Area) steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem alle Zahlungen in Euro wie inländische Zahlungen behandelt werden. Mit SEPA sollen Verbraucher und Unternehmen grenzüberschreitend in allen europäischen Ländern einfach und bequem bargeldlos bezahlen können wie hierzulande.
Falls Sie per Lastschrift bezahlen wollen, müssen Sie uns für Ihr Anliegen ein SEPA-Mandat ausstellen.

Was ist ein SEPA-Mandat?

Grundlage für die Teilnahme am europäischen SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA-Basislastschrift) ist eine Autorisierung durch ein SEPA-Mandat.
Das Mandat bedarf der Schriftform und muss durch den Zahlungspflichtigen unterschrieben sein.
Nachfolgend finden Sie das vorbereitete Formular für das SEPA-Mandat des Standesamtes (Sterbeurkunden)

Standesamt

  • Sterbeurkunden Sepa Verfahren

    PDF-Dokument (51.3 kB)
    Dokument: BA Lichtenberg von Berlin

Es darf im Formular nicht gestrichen oder geändert werden, da sonst das Mandat die Gültigkeit verliert.
Das Mandat enthält die Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) und muss durch Sie nur noch mit Ihren Daten befüllt werden.
Ein SEPA-Lastschriftmandat ist die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften. Ein Mandat umfasst sowohl die Zustimmung des Zahlers zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger als auch den Auftrag an den eigenen Zahlungsdienstleister zur Einlösung der Zahlung.
Über den Einzug der Gebühren per SEPA-Lastschrift werden Sie vor der Abbuchung von Ihrem Bankkonto von uns, unter Angabe von Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz, schriftlich unterrichtet.

Was ändert sich für Sie mit dem SEPA-Lastschriftverfahren?

Auch künftig können Sie einer Lastschriftabbuchung ohne Angaben von Gründen widersprechen. Ihre Bank wird dann wie gewohnt den Betrag Ihrem Konto wieder gutschreiben. Neu ist, dass künftig eine gesetzliche Widerspruchsfrist von acht Wochen gilt. Bei unberechtigten Lastschriften, wenn Sie uns also gar keine Einzugsermächtigung oder kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, gilt nach wie vor die gesetzliche Rückerstattungsfrist von 13 Monaten.
Im Gegensatz zur alten Einzugsermächtigung, die bis auf Widerruf galt, verfällt ein SEPA-Lastschriftmandat nach 36 Monaten nach Nichtnutzung.
Auf dem SEPA-Lastschriftmandat wird Ihnen unsere Gläubiger-Identifikations-nummer mitgeteilt, die bundesweit einmalig ist und uns – die Berliner Verwaltung – eindeutig identifiziert. Zusammen mit der Mandatsreferenznummer, die Ihnen mit der Vorabinformation (Pre-Notification) mitgeteilt wird, können Sie die Abbuchung von Ihrem Konto eindeutig einem Vorgang zuordnen.
Die Abbuchung von Ihrem Konto erfolgt zu dem auf der Vorabinformation angegenbenen Zeitpunkt.

Wo finde ich IBAN und BIC?

IBAN und BIC haben die nationalen Kontenangaben ersetzt, also in Deutschland Kontonummer und Bankleitzahl. IBAN steht für die internationale Bankkontonummer (International Bank Account Number) und BIC für einen international festgelegten gültigen Bankcode (Bank Identifier Code).
Sie finden IBAN und BIC auf Ihren Kontoauszügen. Auch im Online-Banking können Sie IBAN und BIC finden. Außerdem finden Sie mittlerweile IBAN und BIC auf den meisten Kundenkarten Ihrer Bank.