Als Mutter oder Vater haben Sie im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei Konflikten in der Partnerschaft, in Trennungs- und Scheidungssituationen und bei der Regelung des Umgangsrechtes des Kindes.
Im Falle der Trennung oder Scheidung bietet Ihnen das Jugendamt die Unterstützung zur Erarbeitung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge an. Die betroffenen Kinder oder Jugendlichen werden dabei in angemessener Weise beteiligt. Wenn sich Eltern auf diese Weise einigen, entfällt eine gerichtliche Auseinandersetzung zum Sorge- und Umgangsrecht.