Die kommunale Gesundheitsplanung ist ein langfristig angelegter interdisziplinärer Planungsprozess und im § 6 des Berliner Gesundheitsdienstgesetzes geregelt. Die Gesundheitsplanung versteht sich als Instrument zur gezielten Verbesserung der Gesundheitssituation der Bevölkerung im Berliner Bezirk Lichtenberg. Um dieses Ziel zu erreichen, werden in Abstimmung mit der politischen Leitung Gesundheitskonzepte zu Schwerpunktthemen entwickelt. Zu den Kernaufgaben der Gesundheitsplanung gehören unter anderem:
- Bestands- und Bedarfsanalyse sowie Schwachstellen- und Problemanalyse der gesundheitlichen Versorgung im Bezirk
- einführen, steuern und weiterentwickeln einer strategischen bezirklichen Gesamtgesundheitsplanung
- entwickeln von fachlichen Zielen für die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung
- planen und vernetzen von sowie mitwirken an der Umsetzung von Angeboten des öffentlichen Gesundheitsdienstes
- den bezirklichen öffentlichen Gesundheitsdienst im fachübergreifenden Austausch vernetzen und vertreten