Gemeinschaftsunterkünfte für geflüchtete Menschen und Asylsuchende bedürfen großer Aufmerksamkeit, um übertragbaren Krankheiten vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Verbreitung zu verhindern. Dies ist auch Ziel und Zweck des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
Eine Reihe von Infektionskrankheiten sind nach dem IfSG beim Auftreten in Gemeinschaftseinrichtungen dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Im Folgenden geben wir Ihnen Hinweise wann, wie und an wen die Meldungen gegeben werden soll:
Meldepflichtig sind bei Verdacht, Erkrankung und Tod, die im § 6 IfSG genannten übertragbaren Erkrankungen. Besonders häufig vorkommend sind in den Einrichtungen: Masern – Windpocken – Hepatitis A – u.a. sowie Kopflausbefall und Scabies (Krätze).
Meldepflichtig sind der Arzt mit diesem Formular bzw. die jeweilige Leitung der Einrichtung.
Die Meldung kann durch die Leitung der Einrichtung auch formlos unter Angabe der Adresse der Einrichtung, der Erkrankung und des Namens, Vornamens sowie des Geburtsdatums des Erkrankten erfolgen und dem Gesundheitsamt per Fax: 90296-7553 oder E-Mail:hygiene@lichtenberg.berlin.de (auch an den Wochenenden und an Feiertagen) zugesandt werden.
Erkranken mehrere Personen in einer Einrichtung, kann dieses Formular verwendet werden.
Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes, Hygiene und Infektionsschutz, werktags:
Alfred-Kowalke-Str. 24, 10360 Berlin, Telefon: 90296-7552, Fax: 90296-7553
Fragen zur Tuberkulose werden vom Zentrum für tuberkulosekranke und -gefährdete Menschen beantwortet, Telefon: 90296-4971/-4972, Fax: 90296-4979.