Sie erhalten bei uns die gesetzlich vorgeschriebene mündliche und schriftliche Erstbelehrung nach §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz .
Bei der Erstbelehrung erfahren Sie, bei welchen Erkrankungen und Krankheitsbeschwerden Ihnen der Umgang mit Lebensmitteln gesetzlich verboten ist und was Sie beim Umgang mit Lebensmitteln aus hygienischer Sicht zu beachten haben.
Achtung! Ab sofort kann mit Girokarte und debit Kreditkarte bezahlt werden.
Die Gebühr der Bescheinigung (ehemals „Rote Karte“) über die Erstbelehrung beträgt 20,00 Euro. Bitte entrichten Sie diese Gebühr ausschließlich mit eigener girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) oder debit Kreditkarte (Master und Visa). Bargeldzahlungen werden nicht akzeptiert. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Bezahlung selbstständig vorzunehmen, kann eine Dritte Person mit ihrer eigenen girocard oder debit Kreditkarte, für Sie bezahlen. Ein Ausweisdokument, sowie das persönliche Erscheinen der bezahlenden Person sind zwingend erforderlich.
Minderjährige benötigen die schriftliche Einverständniserklärung des / der Erziehungsberechtigten. Wenn Sie eine Erstbelehrung für ein Schülerpraktikum benötigen, bringen Sie bitte Ihren Schüler- oder Personalausweis mit.
Alte Bescheinigungen nach § 18 Bundesseuchengesetz (“Rote Karte”) sind weiterhin gültig, wenn Sie den damaligen gesetzlichen Vorschriften entsprachen.
Das Gesundheitsamt ist zuständig, wenn sich Ihr Arbeitsort in den Bezirken: Lichtenberg, Neukölln, Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf befindet. Sollte noch kein Arbeitsort bekannt sein, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Bezirk in dem sich der Wohnort befindet.
Wohnen Sie außerhalb von Berlin und arbeiten in Berlin, legen bitte einen Nachweis Ihres Arbeitgebers (z.B. Arbeitsvertrag oder Absichtserklärung) vor.
Befindet sich Ihr Arbeitsort in einem anderen Bezirk, melden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Gesundheitsamt Berlin Mitte oder Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf.