Die Erstuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz nach § 32 Absatz 1, zu der eine Sehprüfung, eine Hörprüfung und eine Urinkontrolle gehören.
Jeder Jugendliche zwischen dem 15. und 18. Lebensjahr, der eine Berufsausbildung beginnen möchte, braucht eine Erstuntersuchung.