Erstuntersuchung bei Eintritt in das Berufsleben

Junge Arbeiter mit Schutzhelm, die ein Haus planen

Die Erstuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz nach § 32 Absatz 1, zu der eine Sehprüfung, eine Hörprüfung und eine Urinkontrolle gehören.

Jeder Jugendliche zwischen dem 15. und 18. Lebensjahr, der eine Berufsausbildung beginnen möchte, braucht eine Erstuntersuchung.

Warum braucht man eine Erstuntersuchung?

Durch die ärztliche Untersuchung wird die gesundheitliche Eignung festgestellt. Es soll verhindert werden, dass Jugendliche durch die Art der Beschäftigung gesundheitlichen Schaden nehmen.

Welcher Arzt kann die Untersuchungen durchführen?

Die Untersuchung im zuständigen Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD)
  • Die ärztliche Untersuchung findet in dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst statt, in dessen Bereich der Jugendliche die letzte allgemeinbildende Schule besucht oder besucht hat.
    Die Untersuchung beim Hausarzt
  • Für die Untersuchung beim Hausarzt ist ein sogenannter “Untersuchungsberechtigungsschein” erforderlich. Dieser wird bei Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses von dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst ausgegeben, in dessen Bereich die zuletzt besuchte allgemeinbildende Schule liegt.
  • Die gesamte Untersuchung dauert zirka 30 bis 45 Minuten und die ärztliche Bescheinigung ist 14 Monate gültig.
  • Spätestens nach einem Jahr der Ausbildung – sofern der Jugendliche noch nicht 18 Jahre alt ist – muss eine Nachuntersuchung erfolgen.
  • Die Ausgabe des “Untersuchungsberechtigungsscheins” erfolgt entweder im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Wohnbezirks oder in den Bürgerämtern.
    Für weitere Fragen und Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Anschriften und Telefonnummern finden Sie unter dem Behördenwegweiser .

  • Eine Information zu den Sprechzeiten des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes

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