Bei der Einschulungsuntersuchung wird überprüft, ob gesundheitliche oder entwicklungsbedingte Einschränkungen bestehen, die für den Schulbesuch von Bedeutung sind und möglicherweise einen Förderbedarf begründen.
Bestandteil der Untersuchung ist die Feststellung der körperlichen Entwicklung einschließlich Größe und Gewicht, Seh- und Hörprüfung sowie die Feststellung des motorischen und kognitiven Entwicklungsstandes und der Sprachfähigkeit.
Die Einschulungsuntersuchung im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) ist gesetzlich vorgeschrieben. Schulgesetz für das Land Berlin § 55a Absatz 5 vom 26.01.2004