Das für Gesundheit zuständige Mitglied des Bezirksamtes beruft gemäß § 10 Absatz 2 Beiräte und Steuerungsgremien des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten – Berliner PsychKG den Bezirksbeirat für psychische Gesundheit. Dieser berät das Bezirksamtsmitglied in allen grundsätzlichen Fragen der psychiatrischen Versorgung. Die Mitglieder werden für die Dauer einer Legislaturperiode berufen.
Der Beirat setzt sich aus Experten verschiedener Bereiche aus dem Bezirk Lichtenberg (z.B. Gesundheits-, Sozial- und Jugendamt), Träger der psychiatrischen Versorgung sowie einer Person der Angehörigen- und Betroffenenvertretung zusammen. Der Beirat tagt öffentlich 2-3 Mal im Jahr. Gemäß des § 3 Absatz 4 des Gesundheitsdienst-Gesetzes – GDG wird er auch als Bezirksbeirat für seelische Gesundheit bezeichnet.