In den Steuerungsgremien, gemäß des § 9 des Berliner Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG), werden die Hilfen für psychisch und suchtkranke Menschen in den Bereichen Betreutes Wohnen und Beschäftigungstagesstätten nach Sozialgesetzbuch (SGB) IX, zuzüglich Leistungen nach dem SGB XII gesteuert. Eingliederungshilfe ist eine Leistung der Sozialhilfe und steht Menschen mit Behinderung oder Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind, zu. Sie dient der sozialen und gesundheitlichen Eingliederung psychisch kranker, geistig behinderter und suchterkrankten Menschen und muss beim Amt für Soziales beantragt werden.
Das Steuerungsgremium Sucht wird durch den Suchthilfekoordinator, das Steuerungsgremium Psychiatrie durch den Psychiatriekoordinator geleitet. Die Koordinierung der individuellen Hilfen erfolgt in den Gremien gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Gesundheitsamtes, dem Teilhabefachdienst des Sozialamtes und allen bezirklichen Leistungsanbietern (Projekten) von Angeboten im Betreuten Wohnen und von Beschäftigungstagesstätten.