Die Eltern des Kindes haben sich an den durchschnittlichen jährlichen Kosten der Förderung und Betreuung in einer Kindertagesstätte oder Tagespflegestelle nach Maßgabe des Tagespflegekostenbeteiligungsgesetzes zu beteiligen.
Das Jugendamt stellt fest, in welchem Umfang Ihr Kind einen Anspruch auf Betreuung in einer Kita hat und erstellt einen “Kita-Gutschein”. Er enthält Angaben über Art und Umfang des festgestellten Anspruchs, die Höhe der öffentlichen Finanzierung und die Höhe Ihres Elternbeitrages (Kostenbeteiligung).
Den Gutschein können Sie bei jedem Träger einer Kita einlösen, der eine Finanzierungsvereinbarung mit dem Land Berlin abgeschlossen hat. Mit dem Träger Ihrer Wahl schließen Sie dann einen Vertrag zur Betreuung Ihres Kindes ab.