Seit dem 01.01.2007 gilt das neue Elterngeld- und Elternzeitgesetz . Anspruch auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) haben in der Regel Eltern, deren Kinder nach dem 01.01.2007 geboren wurden beziehungsweise werden, wenn sie für die Betreuung des Kindes ganz oder teilweise auf die Erwerbstätigkeit verzichten.
Damit werden bessere Bedingungen für eine gemeinsame Betreuung der Kinder durch Mütter und Väter geschaffen.
Elterngeld
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