Kinder und Jugendliche, die eine körperliche, geistige, seelische oder Sinnesbehinderung haben (oder von einer solchen Behinderung bedroht sind), die sie in der Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren in ihrer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft behindern, können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Dafür wird der Teilhabebedarf geprüft. Eingliederungshilfeleistungen sind z. B. Assistenzleistungen, Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie oder Leistungen über Tag und Nacht (in Einrichtungen).
Für diese jungen Menschen ist in der Regel der Teilhabefachdienst Jugend im Jugendamt Lichtenberg zuständig, wenn sie ihren Wohnsitz in Lichtenberg haben.
Für volljährige Leistungsberechtigte ist der Teilhabefachdienst Soziales im Sozialamt des Wohnsitzes des Leistungsberechtigten zuständig.
Teilhabefachdienst Jugend
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10367 Berlin