Teilhabefachdienst Jugend

Leistungen nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sowie nach Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Eingliederungshilfe

Kinder und Jugendliche, die eine körperliche, geistige, seelische oder Sinnesbehinderung haben (oder von einer solchen Behinderung bedroht sind), die sie in der Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren in ihrer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft behindern, können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Dafür wird der Teilhabebedarf geprüft. Eingliederungshilfeleistungen sind z. B. Assistenzleistungen, Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie oder Leistungen über Tag und Nacht (in Einrichtungen).
Für diese jungen Menschen ist in der Regel der Teilhabefachdienst Jugend im Jugendamt Lichtenberg zuständig, wenn sie ihren Wohnsitz in Lichtenberg haben.
Für volljährige Leistungsberechtigte ist der Teilhabefachdienst Soziales im Sozialamt des Wohnsitzes des Leistungsberechtigten zuständig.

Leistungen nach Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und nach dem Landespflegegeldgesetz (LPflGG)

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahres, die pflegebedürftig sind, können Anspruch auf Leistungen zur Hilfe zur Pflege haben. Diese Leistungen können in Form von Sach-, Geld- oder Dienstleistungen erfolgen. Leistungen, wie z. B. der Pflege- oder Krankenkasse sind vorrangig einzusetzen.
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die blind, taubblind, hochgradig sehbehindert oder gehörlos sind, können Leistungen an dem LPflGG erhalten. Auch für diese Kinder und Jugendlichen ist der Teilhabefachdienst Jugend Ihr Ansprechpartner.

Eingangsmanagement

Im Teilhabefachdienst Jugend in Lichtenberg gibt es ein Eingangsmanagement. Die Mitarbeiter/innen sind persönlich zu den Sprechzeiten,
  • telefonisch unter 90296-7272 oder
  • per Mail zu erreichen.

Das Eingangsmanagement ist Ihr Ansprechpartner für eine Erstberatung zu Eingliederungs-/Teilhabeleistungen und die Antragsannahme. Nach Vorprüfung der aktuellen Situation werden Sie an die/den zuständige/n Teilhabekoordinator/in bzw. Sozialarbeiter/innen im Regionaldienst vermittelt.
Der/die für Sie zuständige Teilhabekoordinator/in bzw. Sozialarbeiter/in ist im weiteren Verfahren Ihr/e Ansprechpartner/in und wird mit Ihnen gemeinsam den Teilhabebedarf ermitteln, notwendige Stellungnahme/Gutachten abfordern, bedarfsgerechte Teilhabe-/Eingliederungshilfen einleiten sowie den Hilfeverlauf begleiten.