Straßenschäden sind ein großes Ärgernis, sowohl für Autofahrer als auch für Radfahrer und Fußgänger, zudem stellen sie erhebliche Gefahren dar.
Der Bezirk ist daher per Gesetz verpflichtet, Straßenschäden im öffentlichen Straßenland zu beseitigen, Gehwege und Fahrbahnen entsprechend instand zu setzen und Gefahrenstellen abzusichern und zu beseitigen. Das betrifft unter Anderem aufgebrochene Bürgersteige an Straßen sowie Schlaglöcher und Risse in Fahrbahnen. Zudem müssen alle Verkehrszeichen in ordentlichem Zustand sein.
Jeder kann sich vorstellen, wie schnell eine Gefahr entstehen kann, wenn ein wichtiges Verkehrszeichen nicht zu erkennen ist.