Die Errichtung oder Änderung von Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung ist verfahrensfrei. Somit sind auch Lüftungsanlagen bauaufsichtlich verfahrensfrei.
Sollte es aufgrund von Lüftungsanlagen zu Lärmbelästigungen oder anderen Mängeln kommen, wenden Sie sich bitte an das Umwelt- und Naturschutzamt