Brandsicherheitsschau und Betriebsüberwachung werden zur Prüfung der Brandgefährlichkeit baulicher Anlagen, der Prüfung der erforderlichen Nachweise über den einwandfreien Zustand der Feuerlösch- und Sicherheitseinrichtungen sowie der Rettungswege durchgeführt.
Die Brandsicherheitsschau dient der vorbeugenden Abwehr von Schäden durch Feuer oder Explosionen, die von baulichen Anlagen ausgehen.
Die Betriebsüberwachung dient der Überwachung des ordnungsgemäßen Betriebes von Verkaufsstätten und Versammlungsstätten.
In der Betriebsverordnung (BetriebsVO) ist geregelt, für welche Gebäude die Brandsicherheitsschau und Betriebsüberwachung in welchen Abständen stattfinden müssen.