Gesetzliches Vorkaufsrecht / Negativzeugnis

Gesetzliches Vorkaufsrecht/Negativzeugnis - Draufsicht auf die Grundstücke

Beim Verkauf von Grundstücken hat die Gemeinde nach dem Baugesetzbuch, dem Naturschutzgesetz Berlin und dem Bundesnaturschutzgesetz unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht. Für jeden Grundstückskaufvertrag ist dieses zu prüfen und bei Nichtbestehen oder Nichtausübung ein Negativzeugnis zu fertigen. Dieses Negativzeugnis wird in aller Regel vom beurkundenden Notar beantragt und ist gebührenpflichtig. Erst mit Vorlage des Negativzeugnisses kann der Erwerber als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden.

Hinweis:

Der einen Grundstückskaufvertrag beurkundende Notar ist verpflichtet, diesen dem Fachbereich Stadtplanung anzuzeigen. Üblicherweise wird im Kaufvertrag auch festgelegt, dass der Notar das erforderliche Negativzeugnis beantragt und wer die Kosten dafür übernimmt.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit:

3 Wochen, bei notwendiger Beteiligung weiterer Ämter verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend.
Das Vorkaufsrecht kann nur innerhalb von drei Monaten (gem. § 28 Abs. 2 BauGB) ausgeübt werden.
Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen, bitte das Formular des Negativzeugnisses ausgefüllt beifügen.

Gebühren:

Baugebührenordnung (BauGebO) im Bauwesen

  • Die Gebühr für das Negativzeugnis der Tarifstelle 14. über das Nichtbestehen oder Nichtausüben eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes beträgt 100 EUR, gemäß Tarifstelle 14.2 BauGebO.
  • Die Gebühr für eine schriftliche Auskunft über das Bestehen eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes (ersetzt nicht das o.g. Negativzeugnis) beträgt 25 EUR, gemäß Tarifstelle 14.1 der BauGebO.

Ansprechpartnerin:

Frau Möller Telefon: (030) 90296-6122

Formular für die Ausstellung des Negativzeugnisses

  • Negativzeugnis

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