Beim Verkauf von Grundstücken hat die Gemeinde nach dem Baugesetzbuch, dem Naturschutzgesetz Berlin und dem Bundesnaturschutzgesetz unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht. Für jeden Grundstückskaufvertrag ist dieses zu prüfen und bei Nichtbestehen oder Nichtausübung ein Negativzeugnis zu fertigen. Dieses Negativzeugnis wird in aller Regel vom beurkundenden Notar beantragt und ist gebührenpflichtig. Erst mit Vorlage des Negativzeugnisses kann der Erwerber als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden.
Gesetzliches Vorkaufsrecht / Negativzeugnis
Formular für die Ausstellung des Negativzeugnisses
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Negativzeugnis
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Möllendorffstr. 6
10367 Berlin