Für bestimmte Gebiete des Bezirkes Lichtenberg wurden Erhaltungsverordnungen erlassen, um die städtebauliche Eigenart und die überlieferte Stadtgestalt dieser Bereiche zu bewahren. Zur Sicherung dieser Zielsetzung ist für die Durchführung geplanter baulicher Maßnahmen - Rückbau, Umbau, Neubau - und für die Nutzungsänderung baulicher Anlagen eine Genehmigung der Stadtplanung einzuholen.
Hinweis: Im Falle eines erforderlichen Bauantrags wird die erhaltungsrechtliche Zulässigkeit im Rahmen des Bauantragsverfahrens geprüft, so dass ein selbstständiger Antrag beim Fachbereich Stadtplanung in diesem Fall nicht erforderlich ist.
Städtebauliche Erhaltungsverordnungen
Bild: Bezirksamt Lichtenberg
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Formular zum Antrag auf Genehmigung einer Maßnahme nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch
Dörfer Malchow, Falkenberg und Wartenberg
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Städtebauliche Erhaltungsverordnung für die Dörfer Malchow, Wartenberg und Falkenberg mit Leitlinien zur Umsetzung
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Dorf Malchow (Karte)
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Dorf Falkenberg (Karte)
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Dorf Wartenberg (Karte)
Kaskelstraße (Victoriastadt)
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Städtebauliche Erhaltungsverordnung für die Kaskelstraße (Victoriastadt)
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Kaskelstraße (Victoriastadt) (Karte)
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Wegweiser für die städtebauliche Genehmigungen für das Gebiet Kastelstraße
Paul-Koenig-Straße/Titastraße
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Städtebauliche Erhaltungsverordnung für die Paul-Koenig-Straße/Titastraße
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Paul-Koenig-Straße/Titastraße (Karte)
Prinzenviertel (Karlshorst)
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Städtebauliche Erhaltungverordnung für das Prinzenviertel (Karlshorst)
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Prinzenviertel (Karte)
Kontakt
Rathaus Lichtenberg
Möllendorffstr. 6
10367 Berlin