Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die Zuarbeit an das Grundbuchamt für die Begründung von Sondereigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Das Amtsgericht bedient sich hierfür des bei der Bauaufsichtsbehörde vorhandenen Sachverstandes der dort tätigen Bauingenieure.
Zweck der Abgeschlossenheitsbescheinigung ist es, Eigentum zur Rechtsklarheit abzugrenzen. Auf die Einhaltung der über die bauliche Abgrenzung hinaus gehenden Anforderungen des Bauordnungsrechts kommt es daher nicht an.
Erforderlich sind ein eigener abschließbarer Zugang der Wohnung unmittelbar vom Freien und einem geeigneten Treppen- beziehungsweise Vorraum sowie eine bauliche Trennung zwischen den Wohnungen oder anderen Räumen eines Gebäudes.