Die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen ist mit den unten stehenden Einschränkungen mindestens einen Monat zuvor der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Folgende Unterlagen sind hierfür vorzulegen:- Anzeigeformular
- Ein Auszug aus der Flurkarte, der die Lage der zu beseitigenden Anlagen unter Bezeichnung des Grundstücks nach Straße und Grundstücksnummer und die Nachbargebäude darstellt.
- Die abzureißenden Gebäudeteile sind “gelb” zu markieren.
- Der Abgangserhebungsbogen für die Bautätigkeitsstatistik.
- Ferner ist der Abbruchbeginn anzuzeigen.