Verfahrensfreie Vorhaben sind Bauvorhaben, die vor Baubeginn weder ein Genehmigungsfreistellungs- oder Zustimmungsverfahren durchlaufen müssen. Eine Übersicht über verfahrensfreie bauliche Anlagen findet man im § 61 Bauordnung Berlin .
Verfahrensfreie Vorhaben unterliegen aber gleichermaßen der Verpflichtung zur Einhaltung aller baurechtlichen und außerbaurechtichen Bestimmungen des öffentlichen Rechts.
Die Verantwortung für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften liegt dabei beim Bauherren und den von ihm Beauftragten. Die Bauaufsichtsbehörde kann jederzeit bauaufsichtliche Maßnahmen ergreifen, wenn dazu die Notwendigkeit besteht.