Mit der Festsetzung von Entwicklungsbereichen sollten Teile eines Gemeindegebietes erstmalig entwickelt oder im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zugeführt werden.
Große Teile des Entwicklungsbereiches “Berlin-Rummelsburger Bucht” sind bereits fertiggestellt und aus der förmlichen Festsetzung entlassen. Hier ist es gelungen ein neues Stück Lichtenberg zu schaffen.
Entwicklungsbereich
-
Verordnung Rummelsburger Bucht
-
Senatsbeschluss Nr. 1279/03
-
Verordnung des Entwicklungsbereiches Rummelsburger Bucht
-
Zweite Verordnung des Entwicklungsbereiches Rummelsburger Bucht
-
Städtebaulicher Entwurf
Kontakt
Rathaus Lichtenberg
Möllendorffstr. 6
10367 Berlin