Haushaltsbefragung im Erhaltungsgebiet Weitlingstraße

Pressemitteilung vom 16.10.2024

Das Bezirksamt Lichtenberg wird zum ersten Mal überprüfen, ob für das im Jahr 2018 festgesetzte soziale Erhaltungsgebiet Weitlingstraße weiterhin die Voraussetzungen vorliegen. Eine Haushaltsbefragung soll Erkenntnisse dazu liefern, ob die besonderen Schutzinstrumente des sozialen Erhaltungsrechts im Gebiet auch fortan genutzt werden können. Aktuell werden daher Fragebögen an Haushalte im Weitlingkiez verschickt.

Mit den Untersuchungen hat das Bezirksamt die Landesweite Planungsgesellschaft mbH (LPG) beauftragt. Rund 4.000 zufällig ausgewählte Haushalte im Gebiet erhalten derzeit Post vom Bezirksamt. Dem Anschreiben mit Informationen zum sozialen Erhaltungsrecht liegt ein Fragebogen bei. Er kann schriftlich ausgefüllt und per Rückumschlag kostenfrei an die LPG mbH gesandt werden. Es ist auch eine Online-Teilnahme möglich.

Mit der Befragung werden haushaltsbezogene Daten (zum Beispiel zu Haushaltsgröße, Wohndauer und Wohnzufriedenheit), wohnungsbezogene Informationen (Wohnungsgröße, Ausstattung und Miethöhe) und nachbarschaftsbezogene Aspekte (Nutzung von sozialen Einrichtungen oder nachbarschaftliches Zusammenleben) erhoben. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig, die Angaben werden anonymisiert und die Fragebögen nach Abschluss der Untersuchung sachgerecht vernichtet.

Die soziale Erhaltungsverordnung ist ein städtebauliches Instrument aus dem Baugesetzbuch, mit dem die Wohnbevölkerung in einem Gebiet vor Verdrängung geschützt werden soll. Verdrängungsprozesse können durch bauliche Maßnahmen an Wohnimmobilien verursacht werden, etwa: besonders aufwändige, wohnwerterhöhende Modernisierungsarbeiten, die Zusammenlegung oder Teilung von Wohnräumen, die Umnutzung von Wohnungen in Gewerbe oder Ferienwohnungen, der Abriss von Wohngebäuden und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. In sozialen Erhaltungsgebieten sollen Modernisierungen sozial verträglich und behutsam erfolgen, um die nachbarschaftliche Stabilität zu sichern und damit negative städtebauliche Entwicklungen zu vermeiden. Daher gelten für Modernisierungen besondere Auflagen.

Um den Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung rechtssicher zu begründen, ist unter anderem eine repräsentative Haushaltsbefragung erforderlich. Die Teilnahme möglichst vieler Bewohnerinnen und Bewohner an der Befragung im Oktober und November 2024 sorgt für wichtige Informationen zur Wohn- und Lebenssituation.

Mehr Informationen zur Untersuchung gibt es im Bezirksamt Lichtenberg: Hans Hoffmeister, Telefon (030) 902 96 64 34, E-Mail: hans.hoffmeister@lichtenberg.berlin.de sowie bei der LPG mbH: Hr. Frühauf, Telefon (030) 816 16 03 96 oder E-Mail: office@lpgmbh.de: office@lpgmbh.de.