Das Bezirksamt Lichtenberg begrüßt die Entscheidung des Landgericht II vom Dienstag, 27. Februar 2024 in den dort zu den Aktenzeichen 27 O 40/24 und 27 O 42/24 eV geführten Verfahren eines seiner Mitarbeiter gegen die Berliner Verlag GmbH.
Die Berliner Verlag GmbH hat in ihren Medien haltlose Vorwürfe und Verdächtigungen gegen einen Mitarbeiter des Bezirksamtes Lichtenberg verbreitet. Hierbei hatte sie ihn zudem namentlich genannt, obwohl der Mitarbeiter einen absoluten Anonymitäts- und Schutzanspruch hat. Das Landgericht Berlin II –Pressekammer– hielt zudem den Bereich der freien Meinungsäußerung zulasten unseres Mitarbeiters in weiten Teilen der Artikel für rechtswidrig überschritten. Der durch die rechtswidrige Verbreitung verursachte Ansehensverlust betrifft nicht nur den namentlich genannten Mitarbeiter, sondern auch weitere Mitarbeitende und zugleich das gesamte Bezirksamt Lichtenberg.