Das Bezirksamt Lichtenberg erlässt eine Allgemeinverfügung zur Untersagung der Wohnnutzung auf dem Grundstück Hönower Wiesenweg 24, 25 in 10318 Berlin. Die Rechtsgrundlage bilden § 80 Satz 2 BauO Bln i.V.m. § 3 Satz 1 BauO Bln sowie § 35 Satz 2 VwVfG i.V.m. § 1 Abs. 1 VwVfG Bln. Betroffen sind alle Personen, die im Hönower Wiesenweg 24, 25 amtlich gemeldet sind und/ oder sich dort vorübergehend oder dauerhaft zu Wohnzwecken aufhalten.
Die Nutzung der auf dem Grundstück Hönower Wiesenweg 24, 25 befindlichen Anlagen und sonstigen Einrichtungen – Container, Wohnwagen – zu Wohnzwecken wurde bereits per Anordnung gegenüber dem Grundstückseigentümer und den Vermietern am 09. November 2023 mit sofortiger Wirkung, spätestens ab dem 21. November 2023, untersagt. Mit der Allgemeinverfügung wird die sofortige Vollziehung der Nutzungsuntersagung angeordnet. Betroffene Personen müssen dann erforderliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Nutzungsuntersagung und insbesondere eine Räumung dulden.
Betroffene Personen dürfen ab dem Folgetag nach der Bekanntmachung, spätestens ab dem 21. November 2023, die Anlagen auf dem Grundstück Hönower Wiesen-weg 24, 25 nicht mehr nutzen. Die Anlagen sind zu räumen.
Begründet wurde die Nutzungsuntersagung mit der Gefahr für die Nutzenden der Wohnwagen und Container durch die Stromabschaltung am 12. Oktober 2023. Die Stromabschaltung war notwendig geworden, nachdem ein Sachverständiger am 12. Oktober 2023 festgestellt hatte, dass von der vorhandenen elektrotechnischen Anlage erhebliche Gefahren für Leben und Gesundheit der Nutzer ausgehen.
Weitere Informationen sind der Langfassung der Allgemeinverfügung zur Untersagung der Wohnnutzung auf dem Grundstück Hönower Wiesenweg 24, 25 zu entnehmen. Die Allgemeinverfügung wird auf den Webseiten des Bezirksamtes veröffentlicht.