Grillen ohne Ausnahmegenehmigung ist in öffentlichen Berliner Grünanlagen gemäß § 6 Absatz 2 verboten. Jeder Bezirk hat die Möglichkeit, Ausnahmeregelungen zu erlassen. In Lichtenberg wurden alle Ausnahmeregelungen für das Grillen bereits 2022 zurückgenommen.
Das Grillen im Fennpfuhlpark (10369 Berlin), im Stadtpark Lichtenberg (10367 Berlin), im Rudolf-Seiffert-Park (10369 Berlin) und an der Landmarke in der Wartenberger Feldflur ist nicht mehr zulässig. Die dort früher vorhandenen Grillplätze wurden bereits zurückgebaut. Auch in allen anderen Grünanlagen ist das Grillen nicht erlaubt. Wer zuwiderhandelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Das Bezirksamt Lichtenberg bittet alle Lichtenbergerinnen und Lichtenberger, dabei zu helfen, öffentliche Grünanlagen für die Erholung und Freizeitgestaltung zu erhalten sowie Natur und Umwelt zu schützen, indem Müll ordentlich entsorgt, das Grillen und offenes Feuer unterlassen wird, Tiere nicht gefüttert werden und respektvoll mit anderen Nutzenden und der Nachbarschaft umgegangen wird.
Weitere Informationen:
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr
Martin Schaefer
Telefon: (030) 90296-4200
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