Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Lichtenberg sucht Interessierte für das Amt einer ehrenamtlichen Richterin/eines ehrenamtlichen Richters am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Die BVV ist aufgerufen, eine Vorschlagsliste für die Neuwahl der Ehrenamtlichen für die Amtsperiode vom 19. August 2023 bis zum 18. August 2028 aufzustellen.
Interessierte, die mindestens 25 Jahre alt sind und in Berlin ihren Wohnsitz haben, senden eine Bewerbung bis Freitag, 3. März 2023 an die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin, Möllendorffstraße 6, 10360 Berlin. Die Bewerbung muss den Namen, Vornamen, Geburtsdatum und -ort, die Wohnanschrift sowie die aktuell ausgeübte berufliche Tätigkeit enthalten.
Berücksichtigt werden nur Bewerbungen von Personen, die die Voraussetzungen gemäß Paragraph 20 bis 22 und 186 Verwaltungsgerichtsordnung erfüllen. Ausgeschlossen sind danach Personen, die nicht im Gerichtsbezirk wohnen, die nicht das Wahlrecht zum Abgeordnetenhaus besitzen sowie Angestellte und Beamte bei Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. einer Berufsgenossenschaft) oder in anderer Weise (z. B. als Angestellte mit Zeitvertrag) im öffentlichen Dienst und ehrenamtlich in der Verwaltung tätige Personen (Bürgerdeputierte und ihre Vertreter:innen, in Sozialkommissionen Tätige, Schiedsfrauen und -männer).
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Sie nehmen Aufgaben der Rechtsprechung wahr und wirken bei der mündlichen Verhandlung, der sich daran anschließenden Beratung und der Abstimmung bei der Entscheidung mit. Bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung sind sie mit den gleichen Rechten wie die Berufsrichte:innen ausgestattet. Der Sachverhalt und die Rechtsfragen werden durch die Berufsrichter:innen so aufbereitet, dass niemand überfordert wird und die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in die Lage versetzt werden, im Einzelfall nach Recht und Gesetz mitzuentscheiden.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit dient dem Schutz des Einzelnen gegen widerrechtliche Maßnahmen der Verwaltung. Sieht sich jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen individuellen Rechten verletzt, so steht ihm unabhängig von der Art der behördlichen Maßnahmen der Rechtsweg offen. So finden sich heute vor den Verwaltungsgerichten Rechtsstreitigkeiten aus dem Straßen- und Straßenverkehrsrecht, Gewerberecht, Aufenthalts- und Asylrecht, Beamtenrecht, Baurecht, Gesundheitsrecht, Sozialhilferecht, um offene Vermögensfragen und aus anderen Lebensbereichen.
Weitere Informationen:
Büro der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
Birgit Schilling
Telefon: (030) 90 296-3100 oder -3110
Telefax: (030) 90 296-3109
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