Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler aller Branchen (mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen im Jahr 2020) können jetzt die Überbrückungshilfe IV beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass die Unternehmen coronabedingte Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben.
Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum Januar bis März 2022 anfallende, vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten. Dazu zählen auch Personalkosten, die bei der Umsetzung der coronabedingten Zugangsregeln entstehen.
Die Überbrückungshilfe IV kann über die Internetplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de über einen prüfenden Dritten (Steuerberaterinnen oder Steuerberater, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer) beantragt werden. Die Antragsfrist für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 endet am 30. April 2022.
Lichtenbergs Bezirksbürgermeister Michael Grunst (Die Linke): „Das Pandemiegeschehen und die damit einhergehenden Zutrittsbeschränkungen sind für die betroffenen Branchen mit einem erheblichen personellen und finanziellen Mehraufwand verbunden. Daher begrüße ich die Entscheidung des Bundes, dass zukünftig die Personalkosten, die bei der Umsetzung der coronabedingten Zugangsregeln entstehen, bei der Überbrückungshilfe IV als Fixkosten anerkannt werden.“
Weitere Informationen:
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Büro für Wirtschaftsförderung
Sabine Holfeld
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