Allgemeinverfügung: Bezirksamt verlängert Gewerbe-Erlaubnisse

Pressemitteilung vom 12.03.2021

Das Bezirksamt Lichtenberg hat mit einer Allgemeinverfügung am Mittwoch, 10. März 2021, die sogenannten Erlöschensfristen für Gewerbetreibende, gastronomische Einrichtungen und Spielhallen bis zum 31. Juli 2022 verlängert. Damit bleibt die Erlaubnis zum Betrieb solcher gewerblichen Einrichtungen bis zu diesem Datum gültig. Grund für die Anordnung ist die Corona-Pandemie.

Konkret bezieht sich die Allgemeinverfügung zum Vollzug des Gewerberechts auf:

  1. Gaststättenerlaubnisse gemäß § 2 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG)
  2. Erlaubnisse gemäß § 33a Gewerbeordnung (GewO)
  3. Erlaubnisse nach § 12 Prostitutionsschutzgesetz (ProstSchG)
  4. Erlaubnisse nach § 2 Spielhallengesetz von Berlin (SpielhG Bln)

Behördliche Erlaubnisse nach dem Gaststättengesetz, der Gewerbeordnung, dem Prostitutionschutzgesetz und dem Spielhallengesetz erlöschen normalerweise, wenn der Inha-ber den Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach dem Erteilen der Erlaubnis begonnen hat oder er diesen seit einem Jahr nicht mehr ausübt. Diese Jahresfrist kann verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieser ist aktuell mit dem Infektionsgeschehen durch das Coronavirus und die damit einhergehenden Einschränkungen für den Betrieb von gewerblichen Einrichtungen gegeben.

Der Text der Allgemeinverfügung wird im Internet auf der Homepage des Bezirksamts Lichtenberg unter https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/aktuelles/bezirksticker/ und im Amtsblatt von Berlin veröffentlicht.

Weitere Informationen:
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Pressestelle
Telefon: (030) 90296-3307
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