Zum Donnerstag, 1. August 2019 treten vielfältige gesetzliche Änderungen für die Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe in Kraft. Unter anderem erhöhen sich die Zuschüsse zum Schulbedarf auf insgesamt 150€ (zahlbar in zwei Raten) und die sogenannten Teilhabeleistungen auf monatlich 15€. Zu den Teilhabeleistungen zählen zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für Vereine oder Musikunterricht. Des Weiteren können alle Schülerinnen und Schüler im Land Berlin die öffentlichen Verkehrsmittel künftig kostenlos nutzen.
Um die erhöhten Beiträge bei bereits bewilligten Leistungen von Amts wegen nachzahlen zu können, müssen aufgrund umfangreicher Änderungen erst die verfahrenstechnischen Voraussetzungen geschaffen werden.
Leider wird das Wohnungsamt Lichtenberg aufgrund der noch fehlenden IT-technischen Voraussetzungen die Nachzahlungen nicht rechtzeitig zum 1. August 2019 vornehmen können.
Für die Verzögerungen bittet das Wohnungsamt bereits jetzt um Verständnis. Sobald die Verfahrensumstellungen in das notwendige IT-Verfahren eingepflegt sind, wird das Wohnungsamt Lichtenberg die Leistungen schnellstmöglich nachzahlen. Den Schülerinnen und Schülern gehen somit keine Bildungs- und Teilhabeleistungen verloren.
Weitere Informationen:
Bezirksamt Lichtenberg
Amt für Bürgerdienste
Axel Hunger
Tel. (030) 90296-4610