Auch in Lichtenberg stehen die Menschen unter dem Druck steigender Mieten. Das Bezirksamt hat daher zwei Milieuschutzsatzungen in den Gebieten erlassen, in denen der Verdrängungsdruck besonders hoch ist. Dies sind die Victoriastadt und der Weitlingkiez. Mit der Milieuschutzsatzung erhält der Bezirk unter anderem ein Vorkaufsrecht: Ist dort ein Haus zu verkaufen, darf der Bezirk es erwerben – auch wenn der Eigentümer eigentlich an jemand anderen verkaufen wollte.
Nun hat das Bezirksamt in der Irenenstraße im Weitlingkiez zum ersten Mal dieses Vorkaufsrecht ausgeübt: Zum Verkauf stand ein Haus für mehrere Millionen Euro. Das ist für den Bezirk viel zu teuer, deshalb hat Lichtenberg sein Vorkaufsrecht an die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Howoge weitergegeben. Sie hat nun den Kaufvertrag unterschrieben, das Haus gehört ihr.
Dazu die zuständige Bezirksstadträtin Birgit Monteiro (SPD) erklärt: „Mit der Howoge als neuer Vermieterin sind die Mietenden vor Verdrängung geschützt. Denn bei der Howoge sind Mieterhöhungen ausgeschlossen, wenn die Miete mehr als 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens beträgt. Wir konnten hier den Weg des Vorkaufs zum ersten Mal beschreiten. Ich bedanke mich an dieser Stelle bei den damit befassten Mitarbeitenden im Fachbereich Stadtplanung und unserem Rechtsamt. Sie haben sich wochenlang in die Materie eingearbeitet. Die rechtlichen Vorgaben haben uns nur zwei Monate Zeit gegeben, was aufgrund der zu erstellenden Gutachten und der Vielzahl der Verfahrensbeteiligten eine sehr sportliche Herausforderung war. Aber wir haben es geschafft und dabei Erfahrungen gemacht, die wir auch in Zukunft nutzen können. Auch der Howoge ist zu danken, die betriebswirtschaftlich an die Grenze gegangen ist, um den Kaufpreis zu finanzieren.“
Mittlerweile sind auch die Widerspruchsfristen des ursprünglichen Käufers abgelaufen, sodass der (Vor-)Kauf nunmehr rechtsgültig und abgeschlossen ist.
In einem weiteren Fall in der Kernhofer Straße hatte das Bezirksamt Lichtenberg ebenfalls angestrebt, gemeinsam mit der Howoge sein Vorkaufsrecht wahrzunehmen. Dort hat der neue Eigentümer aber eine Abwendungsvereinbarung mit dem Bezirksamt geschlossen. Damit verpflichtet er sich unter Strafandrohung, die Ziele des Milieuschutzgebietes umzusetzen. Damit ist das Vorkaufsrecht des Bezirks erloschen. Aber auch mit der Abwendevereinbarung sind die Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung geschützt, zumindest so lange wie das Milieuschutzgebiet besteht.
Weitere Informationen
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung, Soziales, Wirtschaft und Arbeit
Birgit Monteiro
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