Auf einem Teil des Grundstücks Frankfurter Allee 135/Rathausstraße 14 beabsichtigt die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH einen Neubau von zwei Wohngebäuden und einer Tiefgarage. In Vorbereitung dessen ist im Bereich der geplanten Baukörper die Fällung von 23 durch die Baumschutzverordnung von Berlin geschützten Bäumen erforderlich. Dies betrifft folgende Sorten: 1x Berg-Ahorn, 1x Eschen-Ahorn, 1x Rosskastanie, 7x Robinie, 4x Schwarz-Pappel, 2x Spitzahorn, 1x Manna-Esche, 4x Pyramidenpappel, 1x Sommerlinde und 1x Vogelbeere.
Die Bauherrin hat zugesagt, als Ausgleichsmaßnahme auf dem Grundstück insgesamt 21 heimische Laubbäume neu zu pflanzen, davon 5 Stück Echte Mehlbeere mit einem Hochstamm von 16 bis 18 cm., 14 Stück Winterlinde mit einem Hochstamm von 18 bis 20 cm sowie 2 Stück Feldahorn mit einem Hochstamm von 18 bis 20 cm.
Allgemeine Hinweise:
Baumfällgenehmigungen gelten grundsätzlich für ein Jahr. Jedoch ist das Fällen von Bäumen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September aus Tierschutzgründen nicht erlaubt.
Je nach Standorteignung und der Wünsche des zur Ersatzpflanzung bzw. Ausgleichsabgabe Verpflichteten können nach § 6 Abs. 4 Baumschutzverordnung auch Ersatzbäume in geringerer Anzahl und dafür einer höheren Gehölzsortierung gepflanzt werden.
Weitere Informationen
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
Wilfried Nünthel
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