Interessenbekundungsverfahren zur Realisierung eines zuwendungsfinanzierten Projekts - Erweiterung der Suchtprävention und Suchthilfeplanung im Bezirk Lichtenberg

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt Lichtenberg ersucht, die Präventionsarbeit im Bereich Drogen- und Alkoholkonsum auszuweiten und damit die Aufgaben der bezirklichen Suchthilfekoordination, um Handlungsstrategien der Suchthilfeplanung zu ergänzen (Drucksache 0818/IX).
Für den Aufbau und die Durchführung des bezirksfinanzierten Projektes „Erweiterung der Suchtprävention und Suchthilfeplanung im Bezirk Lichtenberg“ sucht die Lichtenberger Suchthilfekoordination einen bezirklichen freien Träger, der über Erfahrungen im Bereich der sozialen Arbeit im Arbeitsfeld der Suchthilfe und der aufsuchenden bzw. hinausreichenden Arbeit verfügt und bereit ist, ab dem 15. August 2024 mit dem Bezirksamt Lichtenberg, lokalen Akteuren und Netzwerkpartnern durch die Einführung einer qualitativen und quantitativen Bedarfsanalyse in konsumbelasteten Quartieren die Datengrundlagen der Suchtprävention und Suchthilfeplanung zu verbessern und damit zielgerichtete proaktive und reaktive Handlungsstrategien zu erarbeiten und Handlungsempfehlungen für die weitere bezirkliche Arbeit unterschiedlichster Fachbereiche insbesondere für Soziales, Gesundheit, Ordnung, Sicherheit und Straßen- und Grünflächen zu geben.

1. Ausschreibungshintergrund und Zielsetzung

Hintergrund der Ausschreibung ist der zunehmende Alkohol- und Drogenkonsum im öffentlichen Raum mit allen seinen direkten und indirekten Nebenwirkungen: Vermüllung, Lärmbelästigung, Konflikte mit Anwohnerinnen und Anwohnern, Gewerbetreibenden, steigende Kriminalität und die Zunahme von Suchterkrankungen.
Ziel der Maßnahme ist es durch Begehung der konsumbelasteten Quartiere in Zusammenarbeit mit den für die Quartiere zuständigen Ämtern, der Stadtreinigung und lokalen Akteuren und anderen relevanten Partnern die Ausgangslage unter Berücksichtigung von verschiedenen Faktoren, wie der städtebaulichen Struktur, der soziodemografischen Lage, Gentrifizierung und Zuwanderung durch Erhebung und Bündelung unterschiedlicher Daten zu erfassen und zu dokumentieren. Daraus resultierend sollen Handlungsempfehlungen in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt für die unterschiedlichen Akteure erarbeitet werden.
Im Jahr 2024 sollte vorrangig der Netzwerkaufbau mit relevanten Akteuren erfolgen, der Ist-Stand in den Quartieren zu ergründen und erste Daten für eine Auswertung im kommenden Jahr sind aufzunehmen. Im Jahr 2025 soll die Dokumentation und Berichterstattung sowie die Erstellung der Handlungsempfehlungen in Absprache mit dem Bezirksamt Lichtenberg in geeigneter Form erfolgen (mediale Aufbereitung z.B. durch Druckerzeugnisse, Onlineformate etc.).

2. Aufgabenschwerpunkte

  • Netzwerkaufbau und enge Kooperation mit lokalen Akteurinnen und Akteuren
  • Kooperation mit den relevanten Ämtern des Bezirksamtes Lichtenberg
  • Begehung der Quartiere und Erfassung von Daten über „Konsumrückstände“ und Konsum in Abstimmung mit dem Straßen- und Grünflächenamt des Bezirkes und der Berliner Stadtreinigung, den Stadtteilzentren und anderen lokalen Akteuren
  • Aufnahme der relevanten Daten
  • niedrigschwellige Information, Beratung mit Infomaterialien und Hinweisen an lokale Akteure und Anwohnende im Umgang mit Konsumierenden und zu den „Konsumrückständen“
  • Dokumentation und Berichterstattung über die vorgefundenen Problemlagen und durchgeführten Maßnahmen
  • Erarbeitung von Handlungsstrategien aufgrund der vor Ort gemachten Erfahrungen und Handlungsempfehlungen für Politik und Verwaltung

3. Konzeptionelle und sachliche Anforderungen

Die Bewerber für das Interessenbekundungsverfahren legen ein konkretes auf den Auftrag bezogenes praxisorientiertes Konzept zur Umsetzung des Projektes „Erweiterung der Suchtprävention und Suchthilfeplanung im Bezirk Lichtenberg“ vor. In diesem sollen die Kompetenzen und bisherigen Erfahrungen in den Arbeitsfeldern Suchthilfe und Suchtprävention und die Arbeit mit den angesprochenen Nutzergruppen im Problem- und Handlungsfeld dargestellt werden.

In der Bewerbung ist auf die konkret geplante Umsetzung folgender Aufgaben einzugehen:
  • Erfassung der Ausgangslagen in den unterschiedlichen konsumbelasteten Quartieren (Konsum, Nutzergruppen, Problemlagen)
  • zielgruppengerechte Ansprache in der Öffentlichkeitsarbeit (Infomaterialien, Flyer, Internetauftritt)
  • Darstellung der geplanten Organisationsstruktur zur Umsetzung der Aufgaben allgemein und konkret (Personal, Räumlichkeiten, Ausstattung)
  • Maßnahmen der Qualitätsentwicklung des Projektes, Kompetenzen und Qualifikation des Personals
  • Verwaltung und Finanzen

4. Finanzierung

Für die Umsetzung des Projektes „Erweiterung der Suchtprävention und Suchthilfeplanung im Bezirk Lichtenberg“ stehen für den Doppelhaushalt 2024/2025 eine Finanzierung von Projektbeginn bis zum 31.12.2024 von 100.000 Euro und für das komplette Jahr 2025 von 100.000 Euro zur Verfügung. Bei der Erstellung des Finanzplanes sollte sich die Aufteilung der Zuwendungssumme an 90% Personalkosten und 10% Sachkosten für das Jahr 2024 orientieren. Für das Jahr 2025 sollten sich die Aufteilung der Zuwendungssumme an 80% Personalkosten und 20% Sachkosten orientieren. Abweichungen müssen begründet werden.

5. Verfahren

Die Auswahl des Trägers erfolgt auf Grundlage der eingereichten Konzepte und eines Auswahlgespräches. Grundlage des Auswahlverfahrens sind die einzureichende schriftliche Bewerbung (80% der Gesamtwertung) sowie eine mündliche Präsentation (20% der Gesamtwertung).

6. Formale Erfordernisse

Die Bewerbungsunterlagen müssen neben der Konzeption Folgendes enthalten:
  • Angaben zum Träger
  • Finanzierungsplan (15.08.24 – 31.12.24) einschließlich der Darstellung des geplanten Personaleinsatzes
  • Angaben zur Umsetzung des Projektes und den geplanten Räumlichkeiten
  • Darstellung der bisherigen Erfahrungen in der Arbeit mit der Klientel und Ausweisung der Kompetenzen in der Sozialarbeit und Netzwerkarbeit
Die Bewerbungsunterlagen des Interessenbekundungsverfahrens sind bis zum 19.07.2024 vollständig wie folgt einzureichen:

Nicht öffnen!
Bewerbungsunterlagen zum Interessenbekundungsverfahren
„Erweiterung der Suchtprävention und Suchthilfeplanung im Bezirk Lichtenberg“
An
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
OE QPK
Herrn Bergmann
10360 Berlin

Rückfragen richten Sie bitte an Gerd-Michael Bergmann, Telefon: 030/90296 4513 und E-Mail: gerd-michael.bergmann@lichtenberg.berlin.de

Hinweis

Bei dem Interessenbekundungsverfahren handelt es sich nicht um eine Ausschreibung im Sinne des § 55 der Landeshaushaltsordnung des Landes Berlin (LHO) bzw. um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Die Teilnehmenden sind nicht an ihre Bewerbung gebunden. Das Verfahren dient ausschließlich einer Entscheidungsvorbereitung. Rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf Ausführung der Maßnahme oder finanzielle Mittel seitens der Bewerbenden bestehen gegenüber dem Land Berlin oder gegenüber dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin mit der Teilnahme am Verfahren nicht. Die Teilnahme ist unverbindlich. Eventuelle Kosten, die den Teilnehmenden am Interessenbekundungsverfahren entstehen, können nicht erstattet werden.