Interessenbekundungsverfahren "Gemeinwesenbezogene Sozialarbeit"

Für den Aufbau und die Durchführung des senatsfinanzierten Projektes „Gemeinwesenbezogene Sozialarbeit“ sucht die Lichtenberger Suchthilfekoordination einen bezirklichen freien Träger, der über Erfahrungen im Bereich der sozialen Arbeit für obdachlose und wohnungslose Menschen mit und ohne Suchtmittelkonsum verfügt und bereit ist, ab Juli 2024 mit lokalen Akteuren und Netzwerkpartnern die Ordnung und Sicherheit am Standort bzw. im Umfeld vom Bahnhof Lichtenberg (hautsächlich östliche Vorplätze bis Weitlingstraße einschließlich dem Platz Skate-Linse, südlich bis Margaretenstraße und nördlich bis Monimbo-Platz) zu verbessern. Hierfür sind Konzepte und Maßnahmen der Suchtprävention zu etablieren und umzusetzen bzw. in Maßnahmen zur Eingliederungshilfe weiterzuleiten.

1. Ausschreibungshintergrund und Zielsetzung

Hintergrund der Ausschreibung ist der zunehmende Drogenkonsum im öffentlichen Raum mit allen seinen direkten und indirekten Nebenwirkungen: Vermüllung, Lärmbelästigung, Konflikte mit Anwohnerinnen und Anwohnern, Gewerbetreibenden, steigende Kriminalität und die Zunahme von Suchterkrankungen.
Ziel der Maßnahme ist es über die gemeinwesenbezogene Sozialarbeit mit Methoden der aufsuchenden Drogen- und Suchthilfe und niedrigschwelliger Ansprache das friedliche Zusammenleben der verschiedenen Personen- und Nutzergruppen zu verbessern, Konflikte zu schlichten, die Annahme von Sucht- und Wohnungshilfeangeboten zu fördern und zu entsprechenden Hilfsangeboten zu vermitteln, das Sicherheitsempfinden von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Gewerbetreibenden mittelbar durch Verbesserung von Ordnung und Sauberkeit zu erhöhen.

2. Aufgabenschwerpunkte

  • Netzwerkaufbau und enge Kooperation mit lokalen Akteurinnen und Akteuren
  • Kooperation mit den relevanten Ämtern des Bezirksamtes Lichtenberg
  • turnusmäßige Begehung des Platzes und Beseitigung von „Konsumrückständen“ und Müll in Zusammenarbeit mit dem Straßen- und Grünflächenamt des Bezirkes und der Berliner Stadtreinigung etc.
  • Ansprechpartner für die verschiedenen Nutzergruppen und Akteurinnen und Akteuren und den Anwohnerinnen und Anwohner vor Ort
  • niedrigschwellige Information, Beratung mit Infomaterialien und Hinweisen zur Weitervermittlung in das Eingliederungshilfesystem
  • Aufklärung der Anwohnerinnen und Anwohner über die in Rede stehenden Personengruppen
  • Dokumentation der vorgefundenen Problemlagen und durchgeführten Maßnahmen und die Erarbeitung von Handlungsvorschlägen aufgrund der vor Ort gemachten Erfahrungen für die Politik und Verwaltung

3. Konzeptionelle und sachliche Anforderungen

Die Bewerber für das Interessenbekundungsverfahren legen ein konkretes auf den Standort und den Auftrag bezogenes praxisorientiertes Konzept zur Umsetzung des Projektes „Gemeinwesenbezogene Sozialarbeit“ vor. In diesem sollen die Kompetenzen und bisherigen Erfahrungen in der Arbeit mit den angesprochenen Nutzergruppen im Problem- und Handlungsfeld dargestellt werden.

In der Bewerbung ist auf die konkret geplante Umsetzung folgender Aufgaben einzugehen:
  • Aufbau, Nutzung, Unterstützung und/oder Weiterentwicklung von Vernetzungsstrukturen unter Berücksichtigung der Bedarfslage vor Ort
  • adressatengerechte Ansprache unterschiedlicher Zielgruppen und Darstellung von Ansätzen, wie die unterschiedlichen Zielgruppen erreicht werden sollen
  • zielgruppengerechte Ansprache in der Öffentlichkeitsarbeit (Infomaterialien, Flyer, Internetauftritt)
  • Darstellung der geplanten Organisationsstruktur zur Umsetzung der Aufgaben allgemein und konkret vor Ort im Umfeld vom Bahnhof Lichtenberg (Personal, Räumlichkeiten, Ausstattung)
  • Maßnahmen der Qualitätsentwicklung des Projektes, Kompetenzen und Qualifikation des Personals
  • Verwaltung und Finanzen

4. Finanzierung

Für die Umsetzung des Projektes „Gemeinwesenbezogene Sozialarbeit“ steht vorbehaltlich des Senatsbeschlusses für den Doppelhaushalt 2024/2025 eine Finanzierung von Projektbeginn bis zum 31.12.2024 von 157.000 Euro und für das komplette Jahr 2025 von 157.000 Euro zur Verfügung. Bei der Erstellung des Finanzplanes sollte sich die Aufteilung der Zuwendungssumme an 90% Personalkosten und 10% Sachkosten orientieren. Abweichungen müssen begründet werden.

5. Verfahren

Die Auswahl des Trägers erfolgt auf Grundlage der eingereichten Konzepte und eines Auswahlgespräches. Grundlage des Auswahlverfahrens sind die einzureichende schriftliche Bewerbung (80% der Gesamtwertung) sowie eine mündliche Präsentation (20% der Gesamtwertung).

6. Formale Erfordernisse/ Anforderungen an den Träger

Die Bewerbungsunterlagen müssen neben der Konzeption Folgendes enthalten:

  • Angaben zum Träger
  • Finanzierungsplan (01.07.24 – 31.12.24) einschließlich der Darstellung des geplanten Personaleinsatzes
  • Angaben zur Umsetzung des Projektes und den geplanten Räumlichkeiten
  • Darstellung der bisherigen Erfahrungen in der Arbeit mit dem Klientel und Ausweisung der Kompetenzen in der Sozialarbeit und Netzwerkarbeit

Die Bewerbungsunterlagen des Interessenbekundungsverfahrens sind bis zum 21.06.2024 vollständig wie folgt einzureichen:

  • per E-Mail an: gerd-michael.bergmann@lichtenberg.berlin.de
    oder
  • per Post in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift: Nicht öffnen!
    Bewerbungsunterlagen zum Interessenbekundungsverfahren
    „Gemeinwesenbezogene Sozialarbeit“ im Bezirk Lichtenberg
    An
    Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
    OE QPK
    QPK 3 Herrn Bergmann
    10360 Berlin

Rückfragen richten Sie bitte an Gerd-Michael Bergmann,
Telefon: 030/90296 4513,
E-Mail: gerd-michael.bergmann@lichtenberg.berlin.de

Hinweise

Bei dem Interessenbekundungsverfahren handelt es sich nicht um eine Ausschreibung im Sinne des § 55 der Landeshaushaltsordnung des Landes Berlin (LHO) bzw. um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Die Teilnehmenden sind nicht an ihre Bewerbung gebunden. Das Verfahren dient ausschließlich einer Entscheidungsvorbereitung. Rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf Ausführung der Maßnahme oder finanzielle Mittel seitens der Bewerbenden bestehen gegenüber dem Land Berlin oder gegenüber dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin mit der Teilnahme am Verfahren nicht. Die Teilnahme ist unverbindlich. Eventuelle Kosten, die den Teilnehmenden am Interessenbekundungsverfahren entstehen, können nicht erstattet werden.