Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bis zum 31. Mai 2018 einen Bericht zur Förderung der bezirklichen Städtepartnerschaftsvereine vorzulegen.
Inhalt des Berichts ist die Zuschussgewährung des Bezirks für die Jahre 2014-2017 getrennt nach den einzelnen Städtepartnerschaftsvereinen, den einzelnen Vorhaben der Städtepartnerschaftsvereinen in den genannten Jahren, dem Zeitpunkt der Antragstellung und dem Zeitpunkt der Zuwendungsbescheide für die einzelnen Städtepartnerschaftsvereinen und in den genannten Jahren sowie die Teil-(Ablehnungen) von Vorhaben der einzelnen Städtepartnerschaftsvereinen in den genannten Jahren und die Gründe hierfür.
Weiterhin soll aus dem Bericht hervorgehen, welche zusätzlichen Zuwendungen, Zuschüsse oder erbrachten Sachleistungen des Bezirksamts in den Jahren 2014-2017 den bezirklichen Städtepartnerschaftsvereinen gewährt worden sind.
Schließlich wird das Bezirksamt beauftragt, auch in den Folgejahren bis zum 31. Mai eines jeden Jahres der BVV einen solchen Bericht vorzulegen.
Begründung:
Die Städtpartnerschaften sind ein wichtiger Teil des kulturellen Austauschs des Bezirks mit anderen Städten. Wir können von den anderen lernen und die anderen können von uns lernen. Es ist daher erforderlich, dass die BVV Kenntnis erlangt, über die Zuwendungen des Bezirks an die einzelnen Städtepartnerschaftsvereine, um zu erkennen, wo, wie, wann und wofür der Bezirk hierzu Geld ausgibt.
BVV 28.02.2018
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT
PHI 20.03.2018
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bis zum 31. Mai 2018 einen Bericht zur Förderung der bezirklichen Städtepartnerschaftsvereine vorzulegen.
Inhalt des Berichts ist die Zuschussgewährung des Bezirks für die Jahre 2014-2017 getrennt nach den einzelnen Städtepartnerschaftsvereinen, den einzelnen Vorhaben der Städtepartnerschaftsvereinen in den genannten Jahren, dem Zeitpunkt der Antragstellung und dem Zeitpunkt der Zuwendungsbescheide für die einzelnen Städtepartnerschaftsvereinen und in den genannten Jahren sowie die Teil-(Ablehnungen) von Vorhaben der einzelnen Städtepartnerschaftsvereinen in den genannten Jahren und die Gründe hierfür.
Weiterhin soll aus dem Bericht hervorgehen, welche zusätzlichen Zuwendungen, Zuschüsse oder erbrachten Sachleistungen des Bezirksamts in den Jahren 2014-2017 den bezirklichen Städtepartnerschaftsvereinen gewährt worden sind.
Schließlich wird das Bezirksamt beauftragt, auch in den Folgejahren bis zum 31. Mai eines jeden Jahres der BVV einen solchen Bericht vorzulegen.
BVV 21.03.2018
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bis zum 31. Mai 2018 einen Bericht zur Förderung der bezirklichen Städtepartnerschaftsvereine vorzulegen.
Inhalt des Berichts ist die Zuschussgewährung des Bezirks für die Jahre 2014-2017 getrennt nach den einzelnen Städtepartnerschaftsvereinen, den einzelnen Vorhaben der Städtepartnerschaftsvereinen in den genannten Jahren, dem Zeitpunkt der Antragstellung und dem Zeitpunkt der Zuwendungsbescheide für die einzelnen Städtepartnerschaftsvereinen und in den genannten Jahren sowie die Teil-(Ablehnungen) von Vorhaben der einzelnen Städtepartnerschaftsvereinen in den genannten Jahren und die Gründe hierfür.
Weiterhin soll aus dem Bericht hervorgehen, welche zusätzlichen Zuwendungen, Zuschüsse oder erbrachten Sachleistungen des Bezirksamts in den Jahren 2014-2017 den bezirklichen Städtepartnerschaftsvereinen gewährt worden sind.
Schließlich wird das Bezirksamt beauftragt, auch in den Folgejahren bis zum 31. Mai eines jeden Jahres der BVV einen solchen Bericht vorzulegen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 24.03.2021
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.