Drucksache - DS/0638/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt,
unverzüglich einen Aufstellungsbeschluss zur Erweiterung des bestehenden sozialen Erhaltungsgebiets Hornstraße um die Blöcke Sanierungsgebiet Rathausblock und die Blöcke östlich und westlich der Ruhlsdorfer Straße zu fassen. Aufgrund der Eilbedürftigkeit ist dieser Satzungsbeschluss, falls möglich, ohne weitere empirische Untersuchungen zu fassen. Sollten auf der Grundlage der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchung zur Festlegung des Sanierungsgebietes Rathausblock zusätzliche empirische Datenerfassungen notwendig sein, so sind diese mit oberster Priorität zeitgleich mit dem Aufstellungsbeschluss zur Festlegung des sozialen Erhaltungsgebiets durchzuführen.
Begründung:
Um mögliche private Verwertungsinteressen aufgrund der Entwicklung in den umliegenden besonders geschützten Gebieten:
Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt, Soziales Erhaltungsgebiet Hornstraße sowie das Soziale Erhaltungsgebiete Bergmannstraße -Nord
präventiv zu begegnen und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung der in den Blöcken Sanierungsgebiet Rathausblock, östlich und westlich der Ruhlsdorfer Straße vor Verdrängung zu schützen, ergibt sich die besondere Eilbedürftigkeit der Maßnahme.
Im Mietspiegel ist das Gebiet als einfache Lage eingestuft. Für den gebietsprägenden Gründerzeitbau hat sich die ortsübliche Vergleichsmiete in den vergangenen sechs Jahren - je nach Ausstattung und Größe - teilweise verdoppelt. Bei den Angebotsmieten erreicht das Untersuchungsgebiet, wie der gesamte Bezirk, mittlerweile Spitzenwerte im Berliner Vergleich. Erheblich gestiegene Mieten und ein deutliches Unterangebot an Sozialwohnungen im Untersuchungsgebiet forcieren eine Veränderung der Gebietsbevölkerung zu Lasten einer ausgewogenen sozialen Mischung und einkommensschwacher Haushalte. Vor diesem Hintergrund kommt dem Gebiet mit seinen Entwicklungspotenzialen und dem rasant steigenden Investoreninteresse am Kauf von Wohnobjekten in diesem Gebiet eine erhebliche Bedeutung zu, die soziale Mischung und Wohnraumversorgung durch die sofortige Fassung des Aufstellungsbeschlusses zur Erweiterung des sozialen Erhaltungsgebiets Hornstraße langfristig zu sichern.
BVV 28.02.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
StadtBW 09.05.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt,
unverzüglich einen Aufstellungsbeschluss zur Erweiterung des bestehenden sozialen Erhaltungsgebiets Hornstraße um die Blöcke Sanierungsgebiet Rathausblock und die Blöcke östlich und westlich der Ruhlsdorfer Straße zu fassen. Aufgrund der Eilbedürftigkeit ist dieser Satzungsbeschluss, falls möglich, ohne weitere empirische Untersuchungen zu fassen. Sollten auf der Grundlage der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchung zur Festlegung des Sanierungsgebietes Rathausblock zusätzliche empirische Datenerfassungen notwendig sein, so sind diese mit oberster Priorität zeitgleich mit dem Aufstellungsbeschluss zur Festlegung des sozialen Erhaltungsgebiets durchzuführen.
BVV 26.08.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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