Drucksache - DS/0652/V
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung: BezStR Herr Schmidt
zu Frage 1: Die erste Frage kann ich einfach nur mit Ja beantworten, natürlich. Die Grünfläche wird nach den Bauarbeiten wieder hergerichtet.
zu Frage 2: Der Bauherr selbst. Für eine etwaige Wiederherstellung der Fläche im Schadensfall hat das Ordnungsamt insgesamt eine Sicherheitsleistung von 20.000 EUR erhoben. Die Genehmigung enthält u.a. die Auflage, dass die Fläche durch den Genehmigungsinhaber nach Beendigung der Sondernutzung fachgerecht wieder herzustellen ist.
zu Frage 3: Die Genehmigung läuft bis zum 28.02., bis heute. Im Anschluss ist mit einer Wiederherstellung zu rechnen.
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