Drucksache - DS/0625/V
Sehr geehrte Damen und Herren,
der nachfolgende Einwohner*innenantrag „Rettet das Baerwaldbad“, wurde am 30.01.2018 bei der Bezirksverordnetenversammlung eingereicht. In Amtshilfe hat das Bezirksamt die Einhaltung der formalen Zulässigkeitsvoraussetzungen festgestellt und die eingereichten 1.397 Unterstützungsunterschriften geprüft.
Mit 1.067 gültigen Unterstützungsunterschriften stelle ich die Zulässigkeit des Einwohnerantrages fest und lege ihn der Bezirksverordnetenversammlung vor (§ 44 Abs. 2 Satz 5 und 6 BezVG).
Kristine Jaath Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt von Friedrichshain-Kreuzberg wird aufgefordert, das Baerwaldbad als öffentliches Bad für das Schul- und Vereinsschwimmen und freie Schwimmen zu sichern, sollte es mit dem bisherigen Betreibermodell keine Perspektive für das Bad geben. Gleichfalls sollen die Sporträume im Gebäude weiterhin für Sportgruppen zur Verfügung stehen. Hierzu soll das Bezirksamt auch gegenüber dem Senat von Berlin um Unterstützung ersuchen und in Zusammenarbeit mit dem Senat ein Konzept zur Erhaltung des Baerwaldbades mit dem dauerhaften Betrieb als öffentliches Bad entwickeln. Ferner wird das Bezirksamt aufgefordert, in einem ersten Schritt, die Architektenstudie zur Ermittlung des Sanierungsbedarfs in Auftrag zu geben.
Begründung Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg mit fast 300.000 Einwohner*innen verfügt derzeit über zwei öffentliche Hallenbäder, sowie das von Bürger*innen geführte Baerwaldbad. Schon jetzt sind Angebot und Nachfrage kaum in Einklang zu bringen: Schwimmzeiten für die Öffentlichkeit gibt es nur eingeschränkt und die Schwimmvereine können den Bedarf nicht annähernd befriedigen. Auch der Schwimmunterricht an Schulen kann nur unter Inkaufnahme von längeren Busfahrten realisiert werden. Von anderen interessierten Bürger*innen wird schon jetzt eine hohe Mobilität abverlangt, welche insbesondere älteren Menschen oft schwerfällt.
In dieser Situation droht der Bezirk mit dem Baerwaldbad eines seiner letzten Bäder zu verlieren. Das Bad wurde ca. 15 Jahre von einem Betreiberverein (TSB e.V.) geführt, der nun aber Insolvenz angemeldet hat. Dies – und die dem Vernehmen nach alles andere als gute Situation des Gebäudes – macht beherztes politisches Handeln erforderlich. Nur eine dringend erforderliche Sanierung kann das Bad retten. Und dies muss unbedingt erreicht werden, wenn nicht weitere Wasserflächen im Bezirk unwiederbringlich verloren sein sollen. Angesichts der allgemeinen Situation und der Tatsache, dass die Nichtschwimmerquote in Friedrichshain-Kreuzberg nach wie vor viel zu hoch ist, ist das Bad für den Bezirk unentbehrlich.
Wie sollen Kinder schwimmen lernen, wenn es keine Wasserflächen mehr gibt? Wie sollen Vereine ihre gesellschaftlichen Funktionen erfüllen, wenn ihnen die Existenzgrundlage entzogen wird? Wie sollen Schwimmen und andere Wassersportarten zur Gesundheitsförderung beitragen, wenn sie nicht mehr betrieben werden können? Vor 15 Jahren wurde mit der öffentlichen Außerbetriebnahme ein Fehler begangen, der sich heute rächt. Es fehlt Wasserfläche. Denn es gibt in Berlin – insbesondere in einem so verdichteten Stadtgebiet wie in Friedrichshain-Kreuzberg – einen großen Bedarf an Sportflächen und wir sind jetzt schon unterversorgt. Die Bauflächen sind rar und daher ist der Neubau eines Schwimmbads im Bezirk keine realistische Option. Das bedeutet, dass die Menschen im Bezirk wollen, dass dieses Bad erhalten bleibt. Es ist ein Anliegen nicht nur allein der Vereine, sondern der Bevölkerung.
Es handelt sich bei dem Baerwaldbad auch architektonisch um ein einzigartiges Kleinod. Nicht umsonst erhielt das Bad 2010 den Kulturerbe-Preis der Europäischen Union, den Europa Nostra Award, der Projekte zur Erhaltung des kulturellen Erbes auszeichnet. Dem Schwimmbad eine Zukunft zu geben, wäre im Interesse der Menschen, des Schulsports und des Schwimmsports in Kreuzberg. Und es wäre eine herausragende Leistung zur Erhaltung von unersetzlichem Kulturerbe.
Deswegen fordern wir das Bezirksamt und auch die Bezirksverordnetenversammlung von Friedrichshain-Kreuzberg auf, das Baerwaldbad als öffentliches Bad für das Schul- und Vereinsschwimmen und freie Schwimmen, sowie die Sporträume im Gebäude für Sportgruppen zu erhalten! Hierzu soll das Bezirksamt in einem ersten Schritt, die Architektenstudie zur Ermittlung des Sanierungsbedarfs in Auftrag geben.
Nur dann bleiben die Wege zum Schwimmunterricht für die Kinder in Kreuzberg 61 zumutbar! Nur dann steht der Bevölkerung ein erforderliches Schwimmbad zur Verfügung! Nur dann können die Vereine im Baerwaldbad ihre sozialen Aufgaben weiter wahrnehmen und die große Nachfrage durch die Bevölkerung weiter bedienen! Wir als Sportvereine sind jederzeit bereit, uns aktiv in die Planung zu Sanierung und Betrieb für den Erhalt des Bades einzubringen.
Als Vertrauenspersonen wurden benannt:
Frau Roswitha Ehrke Herr Mike Hoffmann Herr Dr. Christian Haberecht
BVV 28.02.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt von Friedrichshain-Kreuzberg wird aufgefordert, das Baerwaldbad als öffentliches Bad für das Schul- und Vereinsschwimmen und freie Schwimmen zu sichern, sollte es mit dem bisherigen Betreibermodell keine Perspektive für das Bad geben. Gleichfalls sollen die Sporträume im Gebäude weiterhin für Sportgruppen zur Verfügung stehen. Hierzu soll das Bezirksamt auch gegenüber dem Senat von Berlin um Unterstützung ersuchen und in Zusammenarbeit mit dem Senat ein Konzept zur Erhaltung des Baerwaldbades mit dem dauerhaften Betrieb als öffentliches Bad entwickeln. Ferner wird das Bezirksamt aufgefordert, in einem ersten Schritt, die Architektenstudie zur Ermittlung des Sanierungsbedarfs in Auftrag zu geben.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 25.09.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
PHI 26.11.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 27.11.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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