Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Wer aus Überzeugung kein eigenes Auto hat und sich für Familienfahrten für Ziele außerhalb Berlins einen PKW ausleiht, wird im Vergleich zu Personen mit eigenem Auto stark benachteiligt, wenn sie einen Anwohner*innenparkausweis zum Parken vor der Haustür benötigen.
Das Bezirksamt wird daher beauftragt, zu prüfen, wie die Benachteiligung von Personen ohne eigenes Auto in den Parkraumbewirtschaftungszonen in Friedrichshain-Kreuzberg abgestellt werden kann.
Denn für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Parkraumbewirtschaftungszone mit einem eigenen Auto gibt es die Möglichkeit einen verbilligten Anwohner*innenparkschein zu erwerben. Für Bewohnerinnen und Bewohner mit wechselnden Autos bzw. nur ab und zu vorhandenen Autos, ist dies aber nicht vorgesehen. Eine Möglichkeit könnten z.B. Tagestickets sein, die personalisiert durch Anwohner*innen in begrenzter Zahl erworben werden können und die in Verbindung mit einer Art Anwohner*innenparkkarte (um Missbrauch oder Weitergabe auszuschließen) zum Einsatz in temporär genutzten PKW kommen könnten.
Der BVV ist bis Oktober 2014 zu berichten.
Begründung:
Schon heute hat nur ein Drittel der Bewohnerinnen und Bewohner des Bezirks überhaupt ein Auto. Mittel- bis langfristig wird diese Zahl weiter zurückgehen. Personen ohne eigenes Auto gehören längst zur Mehrheit. Sie gegenüber Autobesitzern zu benachteiligen widerspricht einer modernen und umweltfreundlichen Verkehrspolitik.
Zwar gibt es die Möglichkeit einen Gastausweis zu bestellen, der ist aber im Vergleich zu Anwohnerscheinen unverhältnismäßig teuer und mit einem größeren organisatorischen Aufwand verbunden. Für einen Gastausweis z.B. für ein Mietauto müssten Anwohnerinnen und Anwohner im Antrag das Kennzeichen nennen, lange bevor klar ist, welchen Kennzeichen das Auto haben wird. Das ist schon alleine aus praktischen Gründen nicht möglich.
BVV 04.06.2014
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien, Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt (federführend).
WiO 15.09.2014
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Wer aus Überzeugung kein eigenes Auto hat und sich für Familienfahrten für Ziele außerhalb Berlins einen PKW ausleiht, wird im Vergleich zu Personen mit eigenem Auto stark benachteiligt, wenn sie einen Anwohner*innenparkausweis zum Parken vor der Haustür benötigen.
Das Bezirksamt wird daher beauftragt, zu prüfen, wie die Benachteiligung von Personen ohne eigenes Auto in den Parkraumbewirtschaftungszonen in Friedrichshain-Kreuzberg abgestellt werden kann.
Denn für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Parkraumbewirtschaftungszone mit einem eigenen Auto gibt es die Möglichkeit einen verbilligten Anwohner*innenparkschein zu erwerben. Für Bewohnerinnen und Bewohner mit wechselnden Autos bzw. nur ab und zu vorhandenen Autos, ist dies aber nicht vorgesehen. Eine Möglichkeit könnten z.B. Tagestickets sein, die personalisiert durch Anwohner*innen in begrenzter Zahl erworben werden können und die in Verbindung mit einer Art Anwohner*innenparkkarte (um Missbrauch oder Weitergabe auszuschließen) zum Einsatz in temporär genutzten PKW kommen könnten.
Der BVV ist bis Oktober 2014 zu berichten.
BVV 29.10.2014
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Wer aus Überzeugung kein eigenes Auto hat und sich für Familienfahrten für Ziele außerhalb Berlins einen PKW ausleiht, wird im Vergleich zu Personen mit eigenem Auto stark benachteiligt, wenn sie einen Anwohner*innenparkausweis zum Parken vor der Haustür benötigen.
Das Bezirksamt wird daher beauftragt, zu prüfen, wie die Benachteiligung von Personen ohne eigenes Auto in den Parkraumbewirtschaftungszonen in Friedrichshain-Kreuzberg abgestellt werden kann.
Denn für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Parkraumbewirtschaftungszone mit einem eigenen Auto gibt es die Möglichkeit einen verbilligten Anwohner*innenparkschein zu erwerben. Für Bewohnerinnen und Bewohner mit wechselnden Autos bzw. nur ab und zu vorhandenen Autos, ist dies aber nicht vorgesehen. Eine Möglichkeit könnten z.B. Tagestickets sein, die personalisiert durch Anwohner*innen in begrenzter Zahl erworben werden können und die in Verbindung mit einer Art Anwohner*innenparkkarte (um Missbrauch oder Weitergabe auszuschließen) zum Einsatz in temporär genutzten PKW kommen könnten.
Der BVV ist bis Oktober 2014 zu berichten.
BVV 24.06.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 24.06.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt
WiO 07.07.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 15.07.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.