Drucksache - DS/0705/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird damit beauftragt die Leistungsträger nach dem SGB II und SGB XII anzuweisen, für die Beantragung bestimmter Leistungen und Zusicherungen bzw. Zustimmungen Formulare und Merkblätter nach der nachfolgenden Maßgabe zu entwickeln, im Internet zu veröffentlichen und den Leistungsbezieher/innen anlassbezogen auszuhändigen. Das Bezirksamt wird ferner beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales für eine berlinweit einheitliche Entwicklung von Formularen und Merkblättern nach folgender Maßgabe einzusetzen:
Rechtskreis SGB II:
Rechtskreis SGB XII:
Der Bezirksverordnetenversammlung ist binnen drei Monaten nach Beschlussfassung über die getroffenen Maßnahmen zu berichten.
Begründung: Zur rechtsicheren Entscheidung über die vorgenannten Anträge ist jeweils ein ordnungsgemäßes Verwaltungsverfahren durchzuführen.
Formulare dienen dabei zugleich der Strukturierung des Verwaltungsverfahrens und der zügigen Informationsbeschaffung für den entscheidenden Leistungsträger, der in einem Formular alle für seine Entscheidung notwendigen Informationen abfragt und sich ggf. die Zustimmung zu Ermittlungen bei Dritten nach § 20 SGB X erteilen lässt.
Merkblätter haben die Funktion, die Antragsteller über ihre Rechte im Zusammenhang mit den o.g. Anträgen aufzuklären und erleichtern ihnen die Vorbereitung der Anträge.
Für die o.g. Anträge, die im Zuständigkeitsbereich des kommunalen Trägers liegen, existieren keine hinreichenden Formulare und Merkblätter, die ein zügiges Verwaltungsverfahren und eine hinreichende Information der Antragsteller über ihre Rechte gewährleisten würden. Vereinzelt sind Verwaltungsvorschriften in Form von Rundschreiben auf dem Internetangebot der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales veröffentlicht, die jedoch nur schwer zugänglich, wenig verständlich formuliert sind und nicht anlassbezogen ausgehändigt werden.
Im Einzelnen wäre beispielhaft über folgende Umstände zu informieren bzw. diese abzufragen:
Übernahme laufender Kosten der Unterkunft für eine neue Wohnung (§ 22 Abs. 4 S. 1 SGB II und § 35 Abs. 2 S. 3 und 4 SGB XII):
Wohnungsbeschaffungskosten (§ 22 Abs. 6 S. 1 SGB II, § 35 Abs. 2 S. 5 und 6 SGB XII):
Darlehensweise Übernahme von Miet- und Energieschulden (§ 22 Abs. 8 SGB II und § 36 Abs. 1 SGB XII):
Erstausstattungen (§ 24 Abs. 3 SGB II und § 31 Abs. 1 SGB XII):
Die zügige und rechtssichere Gestaltung von Verwaltungsverfahren durch Merkblätter und Formulare dient nicht zuletzt einer Verminderung der Verfahren vor dem Sozialgericht.
BVV 15.50.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Gesundheit und Inklusion, Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste ff.
GesIK 15.08.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird damit beauftragt die Leistungsträger nach dem SGB II und SGB XII anzuweisen, für die Beantragung bestimmter Leistungen und Zusicherungen bzw. Zustimmungen Musterbriefe und Merkblätter nach der nachfolgenden Maßgabe zu entwickeln, im Internet zu veröffentlichen und den Leistungsbezieher/innen anlassbezogen auszuhändigen. Dabei ist auf eine Umsetzung auch in leichter Sprache, auf Mehrsprachigkeit und ausreichende Schriftgröße zu achten. Das Bezirksamt wird ferner beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales für eine berlinweit einheitliche Entwicklung von Musterbriefen und Merkblättern nach folgender Maßgabe einzusetzen:
Rechtskreis SGB II:
Rechtskreis SGB XII:
Der Bezirksverordnetenversammlung ist binnen drei Monaten nach Beschlussfassung über die getroffenen Maßnahmen zu berichten.
SozBüD 07.11.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird damit beauftragt die Leistungsträger nach dem SGB II und SGB XII anzuweisen, für die Beantragung bestimmter Leistungen und Zusicherungen bzw. Zustimmungen Musterbriefe und Merkblätter nach der nachfolgenden Maßgabe zu entwickeln, im Internet zu veröffentlichen und den Leistungsbezieher/innen anlassbezogen auszuhändigen. Dabei ist auf eine Umsetzung auch in leichter Sprache, auf Mehrsprachigkeit und ausreichende Schriftgröße zu achten. Das Bezirksamt wird ferner beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales für eine berlinweit einheitliche Entwicklung von Musterbriefen und Merkblättern nach folgender Maßgabe einzusetzen:
Rechtskreis SGB II:
Rechtskreis SGB XII:
Der Bezirksverordnetenversammlung ist binnen drei Monaten nach Beschlussfassung über die getroffenen Maßnahmen zu berichten.
BVV 27.11.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird damit beauftragt die Leistungsträger nach dem SGB II und SGB XII anzuweisen, für die Beantragung bestimmter Leistungen und Zusicherungen bzw. Zustimmungen Musterbriefe und Merkblätter nach der nachfolgenden Maßgabe zu entwickeln, im Internet zu veröffentlichen und den Leistungsbezieher/innen anlassbezogen auszuhändigen. Dabei ist auf eine Umsetzung auch in leichter Sprache, auf Mehrsprachigkeit und ausreichende Schriftgröße zu achten. Das Bezirksamt wird ferner beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales für eine berlinweit einheitliche Entwicklung von Musterbriefen und Merkblättern nach folgender Maßgabe einzusetzen:
Rechtskreis SGB II:
Rechtskreis SGB XII:
Der Bezirksverordnetenversammlung ist binnen drei Monaten nach Beschlussfassung über die getroffenen Maßnahmen zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 29.04.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste
SozBüD 11.06.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 24.06.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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