Drucksache - DS/1734/IV  

 
 
Betreff: Behutsame Planung auf dem Ex-YAAM-Grundstück
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENVorsteherin
  Jaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Vorberatung
03.06.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
24.06.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
28.10.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Beratung ff
04.11.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten      
18.11.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.11.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage zur VzK DS/1734/IV  
Antrag zur DS/1734/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung lehnt die Planung der JUWI 3 Immobilien GmbH für das Grundstück Stralauer Platz 35 (ehem. YAAM-Gelände) in der im März 2015 bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ausgestellten Form ab. Das Bezirksamt soll sich für eine behutsamere Entwicklung des Grundstücks einsetzen - mit weniger Baumasse, ohne Hochhausbebauung und einer Baukörperanordnung, die einen "sanften" Übergang vom Park an der Spree zum Energieforum bildet. Damit soll sich dem Bürgerentscheid "Spreeufer für alle!" angenähert werden.

 

 

Begründung:

 

Der Entwickler JUWI 3 Immobilien GmbH plant an der Grundstücksgrenze zwischen dem Park an der Spree zum Baugebiet ein 12 Geschosse hohes Wohnhochhaus, das nur zehn Meter vom Spreeufer angeordnet ist. Dieses bildet ein Solitär mit einer Dominanz, die an dieser Stelle unvorteilhaft ist. Der Grünflächenanteil sollte möglichst am Spreeufer angeordnet sein, so dass stadträumlich ein Übergang vom Park an der Spree zur Bebauung entsteht. Dies erfordert eine geänderte Baukörperanordnung.

 

StadtQM 03.04.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung lehnt die Planung der JUWI 3 Immobilien GmbH für das Grundstück Stralauer Platz 35 (ehem. YAAM-Gelände) in der im März 2015 bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ausgestellten Form ab. Das Bezirksamt soll sich für eine behutsamere Entwicklung des Grundstücks auch im Bebauungsplanverfahren einsetzen - mit weniger Baumasse, ohne Hochhausbebauung und einer Baukörperanordnung, die einen "sanften" Übergang vom Park an der Spree zum Energieforum bildet. Damit soll sich dem Bürgerentscheid "Spreeufer für alle!" angenähert werden.

 

 

BVV 24.06.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung lehnt die Planung der JUWI 3 Immobilien GmbH für das Grundstück Stralauer Platz 35 (ehem. YAAM-Gelände) in der im März 2015 bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ausgestellten Form ab. Das Bezirksamt soll sich für eine behutsamere Entwicklung des Grundstücks auch im Bebauungsplanverfahren einsetzen - mit weniger Baumasse, ohne Hochhausbebauung und einer Baukörperanordnung, die einen "sanften" Übergang vom Park an der Spree zum Energieforum bildet. Damit soll sich dem Bürgerentscheid "Spreeufer für alle!" angenähert werden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 28.10.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten

 

 

StadtQM 18.11.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird nicht zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 25.11.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird nicht zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

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